Honorarberater sind auch nicht unabhängig

15.12.2020 – Die Aussagen sind mir zu pauschal: Ein Honorarberater ist im „engeren” Sinn auch nicht unabhängig, denn er ist auf das Honorar seiner Kunden angewiesen. Hier könnte im Einzelfall auch die Dauer der Beratung „hinausgezögert” werden und somit ein höheres Honorar berechnet werden.

Eine Anlage- oder Altersvorsorge-Beratung eines Versicherungsmaklers/Finanzmaklers bedeutet nicht zwangsläufig, dass immer eine Versicherungslösung am Ende heraus kommt. Die Ziele und Wünsche, also der Bedarf des Kunden, müssen immer an erster Stelle stehen.

Da ist die Form der Bezahlung unwichtig. Die Vergütung mittels Courtage oder Provision ist eine Durchschnittskalkulation und hat sich langfristig bewährt.

Die Honorarberatung zerstört durch die Einzelbepreisung jeder Beratung das Solidaritätsprinzip: Bepreisung von Risikovoranfragen Biometrie und Sach, Schadenbearbeitung nach Aufwand, kostenpflichtige Beratung bei bestehenden Darlehen und Bausparverträgen.

Die Beratung zu Investmentanlagen nach Stundenhonorar oder laufender Vergütung unterscheidet sich nur durch die Berechnung von Mehrwertsteuer zur Beratung nach dem Courtagesystem.

Ein Sparanfänger, der beispielsweise 200 Euro monatlich in einen Investmentfonds einzahlt, wird bei einem Honorarberater wohl kaum ein Prozent jährlich auf den Durschnittsbestand zahlen, oder? Tagesgeld- und Festgeldanlagen über Raisin beinhalten bereits eine kleine Courtage. Was bietet hier die Honorarberatung?

Axel Götz

axel.goetz@gsfranken.de

zum Artikel: „„Unabhängig sollte eingetragenen Berater vorbehalten sein“”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

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21.12.2020 – Frank Golfels zum Artikel „„Unabhängig sollte eingetragenen Beratern vorbehalten sein„” mehr ...