„Unabhängiger Versicherungsmakler” im Meta-Text einer Webseite aufführen

13.3.2026 – Viele Makler werben für Kunden nicht sichtbar mit „unabhängiger Versicherungsmakler”. Manche werden bei der Google-Suche nach „unabhängiger Versicherungsmakler” dennoch vorrangig gefunden. Manchmal dadurch, dass das Wort „Versicherungmakler” auf der Seite vorkommt, und dann etwa eine Empfehlung eines Kunden, der seinen Eindruck einer unabhängigen Beratung schildert.

Es kommt jedoch auch vor, dass die Worte „unabhängiger Versicherungsmakler” im für Kunden nicht unmittelbar sichtbaren Meta-Text der Seite oben aufgeführt sind, der für die Google-Suche relevant ist. Der Meta-Text wird von Google auch angezeigt – also die Worte „unabhängiger Versicherungsmakler” ganz oben in der Seitenbeschreibung durch Google. Das ist zwar ebenso wettbewerbswidrig, indes überfordert es die meisten, es zu erkennen.

Ich habe es etwa bei der Mainzer Datenschutzbehörde festgestellt, dass dort Mitarbeiter nicht in der Lage waren, einen HTML-Text sich überhaupt anzeigen zu lassen, obwohl das völlig unproblematisch ist. Der dann eingeschaltete „IT-Spezialist” der Behörde hat dies auch unterlassen, sondern lieber hilfsweise Tests unternommen und Vermutungen angestellt, obwohl ihm eine Durchsicht der HTML-Version der Website sofort eine klare Antwort gegeben hätte.

Es dürfte also weiterhin sehr leicht für Versicherungsmakler sein, über Suchmaschinen durch Meta-Text als „unabhängiger Versicherungsmakler” ganz oben aufgeführt zu werden, ohne dass Verbraucherschützer eine Beanstandung finden.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Oberlandesgericht untersagt erneut einem Versicherungsmakler Werbung mit Unabhängigkeit”.

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