Umgekehrter Fall: Kündigung wegen Einhalten der Regeln

10.12.2021 – Ich kann von einem genau umgekehrten Fall berichten. Einem guten Freund von mir – Mitarbeiter einer großen Versicherungsagentur – wurde gekündigt, weil er auf die Einhaltung der 3G-Regel und den AHA-Regeln bestand und persönliche Präsenzberatungen ablehnte.

In der Agentur wird nichts berücksichtigt. Im Gegenteil: Es wird so getan, als gäbe es Corona nicht. Der Arbeitgeber verlangt regelmäßige persönliche Kundenberatungen zur Steigerung der Vertriebsleistung ohne Schutzmaske, Glaswand etc. mit dem Argument, dass man Vorsorge nicht am Telefon verkaufen könne und auch nicht mit Maske.

Als mein Freund Präsenztermine ablehnte, erhielt er die Kündigung wegen teilweiser Arbeitsverweigerung. Das Arbeitsgerichtsverfahren ist noch anhängig.

Mich würde mal interessieren, wie die Kollegen mit dem Thema Kontaktbeschränkungen im geschäftlichen Bereich umgehen. Steht das Geschäftsinteresse über dem Gesundheitsschutz, auch des eigenen?

Es sei bemerkt, dass in der aktuellen Situation die persönliche Beratung von Kunden bei der Versorge ganz sicher nicht zum täglichen Notwenidigkeitsbedarf wie Supermarkt, Apotheke etc. gehört. Selbst Anwälte arbeiten ohne Präsenztermine.

Ich arbeite zur Zeit nur online und telefonisch.. Alles andere finde ich in der aktuellen Situation mehr als sträflich, was auch entsprechend geahndet werden müsste. Mein Freund hat genau richtig gehandelt. Mal sehen, ob es das Arbeitsgericht auch so sieht. Und vor allem die Kollegen und Leser hier?

Helmut Brunner

Helbru1980@web.de

zum Artikel: „Fristlose Kündigung für Corona-Leugner”.

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