Überwachung durch die Versicherungsaufsicht ist das Problem

30.8.2018 – Umgekehrt wird ein Schuh draus: Kein Gutachter kann es sich leisten, einer Prämienerhöhung zu widersprechen. Nicht nur, weil er von der entsprechenden Gesellschaft, sondern auch von allen anderen keinen Auftrag mehr bekommt.

Dass die Berechnungsgrundlagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht vorgelegt werden müssen, heißt nicht, dass die Prämienerhöhung dort auch auf Rechtmäßigkeit kontrolliert wird. Dann bräuchte es ja keine Gutachter mehr.

Wer die Kosten für solche Gutachten beziehungsweise Gegengutachten kennt, weiß, dass schon das alleine ausreicht, um Versicherte vor einer entsprechenden Prozessführung abzuschrecken.

Die (mangelhafte) Überwachung der Treuhänder durch die Versicherungsaufsicht ist gerade das Problem. Die einzig angemessene Lösung ist eine unabhängige Überprüfung von marktunüblichen Beitragserhöhungen durch Gutachter, die nicht durch die Versicherer vergütet werden.

Kein Mensch würde bei einem Vermittler von dessen Unabhängigkeit ausgehen, wenn er mehr als die Hälfte seines Geschäftes über eine einzige Gesellschaft abwickelt. Das gilt für Treuhänder analog. Alles andere sind interessensgeleitete Argumente.

Oliver Ginsberg

o.ginsberg@tetrateam.de

zum Leserbrief: „Die Sicht des Oberlandesgericht Celle ist nachvollziehbar”.

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