10.8.2020 – Hätte doch..., ja, hätte doch der Berater beim Verkauf der Policen klar gemacht, das eine „Berufsunfähigkeitsrente” lediglich der Sicherung der Existenz dienen soll und kann.
Ob überhaupt Mehrverdienste und „Aufstiege” im alten Beruf auch genutzt worden wären, kann doch niemand beurteilen. Wie immer im Leben: Überhöhtes Anspruchsdenken führt fast immer zu Enttäuschungen!
Nils Fischer
zum Artikel: „Wann die BU-Versicherung nach einer Umschulung zahlt”.




