Rentenreform: Die echten Schieflagen liegen im System

16.9.2026 – Die Kritik an den Privilegien für besonders langjährig Versicherte greift zu kurz, da sie die strukturellen Schieflagen des Alterssicherungssystems ausblendet.

Eine echte Reformdebatte muss stattdessen die Zweckentfremdung von Rentenbeiträgen für versicherungsfremde Leistungen, die als gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus Steuereinnahmen finanziert gehören, adressieren. 

Die Differenz zwischen den versicherungsfremden Leistungen und den Bundeszuschüssen beläuft sich nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung auf rund 40 Milliarden Euro pro Jahr (Stand Jahr 2023).

Ebenso sollten die Ungleichheiten bei der Berechnungsgrundlage zwischen Renten und beitragsfreien Pensionen sowie deren drastisches Gefälle in Frage gestellt werden.

Während bei Arbeitnehmern das Durchschnittseinkommen eines gesamten Erwerbslebens herangezogen wird, zählt bei Beamten lediglich das Entgelt der letzten Dienstjahre vor dem Ruhestand als Berechnungsgrundlage – also genau der Zeitpunkt, an dem das Gehalt in der Regel am höchsten ist. 

Bei Pensionen reichen zudem 40 Dienstjahre für die vollen Pensionsansprüche. Der Höchstsatz liegt bei 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, wozu man rund 40 Dienstjahre benötigt. Das Rentenniveau liegt dagegen bei etwa 48 Prozent des durchschnittlichen Bruttoverdienstes.

Eine ehrliche Reformdebatte darf nicht die langjährigen Beitragszahler gegen die Kurzzeitversicherten ausspielen. Sie muss endlich die Fehlleitung von Beitragsgeldern und die ungerechten Privilegien des Pensionssystems anpacken.

Karin Müller

karin.r.mueller@t-online.de

zum Artikel: Rente mit 63: Kritik an „Boomer-Subventionsprogramm“

Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen
Schlagwörter zu diesem Artikel
Weitere Artikel der Ausgabe vom 16.9.2026
Weitere Leserbriefe