Mit Vermittlern die falschen Adressaten ausgesucht

23.1.2019 – Mit den Versicherungs-Vermittlern haben die sich wohl die falschen Adressaten ihres Angebots ausgesucht. Denn dem Versicherungsvermittler ist in aller Regel die Vergütung mittels Honorar verboten. Zudem stellt sich bei Neukunden die Frage der Erstinformation und später der umfassenden Beratungsdokumentation.

Rüdiger Falken

r.falken@kanzlei-fsd.de

zum Artikel: „Telefonische Beratung in Rechnung stellen”.

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