10.12.2010 – Die BaFin hat die Krankenversicherer ermahnt, keine überhöhten Provisionen zu zahlen. Offenbar betrachtet es die BaFin als Missstand, wenn Provisionen von weit mehr als 12 Monatsbeiträgen gezahlt werden.
Bei Kapital bildenden Lebens- und Rentenversicherungen mit langen Versicherungsdauern sind dagegen Provisionen von mehr als einem Jahresbeitrag durchaus üblich, jedoch werden diese auf fünf Jahre verteilt. Auf der Basis der bei diesen Verträgen in der Regel einkalkulierten Abschlusskosten von vier Prozent der gesamten Beitragssumme betragen die Provisionen bei Laufzeiten von 25 beziehungsweise 40 Jahren einen Jahresbeitrag beziehungsweise 1,6 Jahresbeiträge. Dies dürfte aus meiner Sicht nicht als Misstand angesehen werden können.
Bei Restschuldversicherungen mit Einmalbeitrag, die bei Ratenkrediten häufig mit abgeschlossen werden, sind aber teilweise weit höhere Abschlusskosten von zum Beispiel mehr als 50 Prozent des gesamten Einmalbeitrags einkalkuliert. Bei einer Laufzeit von zum Beispiel acht Jahren bedeutet dies, dass Abschlusskosten in Höhe von umgerechnet vier Jahresbeiträgen anfallen und sofort vom Einmalbeitrag gekürzt werden. Eine Verteilung auf mehrere Jahre erfolgt sicherlich nicht.
Wenn die Restschuldversicherung zum Beispiel auf verbundene Leben für zwei ältere Kreditnehmer abgeschlossen wird und noch Arbeitsunfähigkeits- und Arbeitslosen-Zusatzversicherungen eingeschlossen werden, können die Einmalbeiträge auch durchaus mehr als 30 Prozent der Kreditsumme betragen. Dies führt gerade bei älteren Kreditnehmern dazu, dass sich diese noch weiter stark verschulden, zumal auch die Einmalbeiträge finanziert werden müssen.
Ich bin nun gespannt darauf, ob die BaFin die – aus meiner Sicht – teilweise weit überhöhten Provisionen bei Restschuldversicherungen gegen Einmalbeitrag künftig als Missstand ansieht und auch dort einschreitet.
Wolfgang Schuster
zum Artikel: „BaFin schreitet gegen Provisionsexzesse ein”.




