22.2.2012 – Die 11,35 Prozent Effektivzins stimmen bei folgendem Fall:
1.200 Euro einmalige Jahresrate plus fünf Prozent Aufschlag (= 60,00 Euro) = 1.260 Euro, ergibt eine vorschüssige Monatsrate von 105,00 Euro.
Bei vier Prozent Effektivzins würde die vorschüssige Monatsrate eben nur 101,81 Euro betragen. Gegenüber der vorschüssigen Jahresrate von 1.200 Euro.
Die Lebensversicherung muss einen Aufschlag bei der vorschüssigen Monatsrate nehmen, wenn sie auf der Basis der vorschüssigen Jahresrate kalkuliert.
Zu kritisieren ist es, dass man das nicht transparent darstellt. Intransparenz erweckt immer den Anschein der Kungelei, das sollte die Versicherungs-Branche nicht mehr nötig haben.
Heinrich Bockholt
zum Artikel: „Ratenzuschläge liegen effektiv oft unter vier Prozent netto”.




