14.10.2014 – Die Einkommen der Makler sinken durch Lebensversicherungs-Reformgesetz (LVRG) nicht, es findet nur in der Lebensversicherung eine Verschiebung weg von einmaligen zu laufenden Courtagen statt.
Daher heißt es im bezuggenommenen Beitrag auch hinsichtlich des Modells der Stuttgarter Lebensversicherung: „Das Modell richte sich vor allem an Vermittler, die Wert auf eine gute Kundenbetreuung legen, Storno verhindern und langfristig kalkulierbare Einnahmen erzielen wollen, betonte Fellmann. Es sei zugegebenermaßen für Berufsstarter nicht besonders attraktiv, aber die Vermittlungscourtage sei nun einmal kein Existenzgründungs-Programm.“
Es sei daran erinnert, dass die Erfindung der Zillmerung in der Lebensversicherung durch den Mathematiker Zillmer im Jahr 1863 vor allem dazu diente, durch hohe Einmalprovisionen einen professionellen Lebensversicherungs-Vertrieb überhaupt erst aufzubauen und dem Produkt Lebensversicherung erstmals zu einer weiteren Verbreitung zu verhelfen. Denn nur dadurch konnte hauptberuflichen Berufseinsteigern im Vertrieb von Beginn an ein Lebensunterhalt gesichert werden. Vorher waren die meisten Vermittler nebenberuflich zu einem anderen Hauptberuf tätig, der ihren Lebensunterhalt bereits sicherte.
Heute mit etablierten Vertriebsstrukturen und einer ausreichenden Zahl Vermittler besteht an solchen Existenzgründungs-Programmen wie 1863 politisch aber kein Bedarf mehr. Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensversicherungen und Vermittlungsleistungen ist durch das LVRG nämlich nicht gefährdet.
Peter Schramm
zum Leserbrief: „Die Zeche zahlt der kleine Maklerbetrieb”.




