26.3.2026 – „Das Ziel bleibt eine effektive Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Insofern müssten es schon mindestens 45 Jahre sein.” „Das starre Renteneintrittsalter von aktuell 67 Jahren sei hingegen problematisch. Denn während Schulabgänger mit Lehre bis zu fünf Jahrzehnte lang arbeiten müssten, kämen Langzeitstudenten womöglich nur auf rund drei Jahrzehnte bis zum regulären Renteneintrittsalter.”
Wenn diese also demnach erst mit 37 ins Arbeitsleben eintreten, müssen sie 45 Jahre bis zum Alter 82 arbeiten, um dann erst eine Rente zu erhalten. Ich meine, eine solche pauschale Grenze wäre auch oft ungerecht.
Besser, jeder muss so lange arbeiten, wie er kann, bevor er eine Rente erhält. In seinem Beruf, in irgendeinem anderen, für den er noch erwerbsfähig ist, und gegebenenfalls teilweise mit ergänzender Teil-Erwerbsunfähigkeitsrente. Die volle Altersrente gibt es dann erst, wenn überhaupt keine Erwerbstätigkeit mehr möglich ist, nicht mal mehr an der Theaterkasse.
Die Diskussion um Ansprüche aus der Beitragszahlung kann sehr leicht dadurch beendet werden, dass diese Rente dann wie in vielen anderen Ländern nur aus Steuermitteln statt aus Beiträgen finanziert wird. Damit können auch andere Steuerquellen dazu genutzt werden und viele Arbeitnehmer würden durch die ersparten Rentenbeiträge trotz erhöhter Lohnsteuer per Saldo entlastet. Ebenso die Arbeitgeber zum Nutzen der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft.
Peter Schramm
zum Artikel: „Klingbeil will gesetzliche Altersrente an Beitragsjahre koppeln”.




