Für Versicherte gibt es durchaus Möglichkeiten, günstige Tarife zu finden

7.8.2023 – Etwas Günstigeres für den Wechsel aus teureren Tarifen als den Basistarif können Versicherte in der Privaten Krankenversicherung (PKV) meist finden, auch ohne Anspruch auf den Standardtarif. 

Zur Beitragsverstetigung im Alter trägt der gesetzliche Zuschlag von zehn Prozent allerdings nur für diejenigen bei, die ihn auch in größerem Umfang gezahlt haben. Da er erst 2001 eingeführt wurde und nur bis Alter 60 Jahre zu zahlen ist, sind das nur die Geburtsjahrgänge ab 1942.

Die heute über 81-Jährigen haben den gesetzlichen Zuschlag nie gezahlt, die etwas Jüngeren nur für einige Jahre, und zudem anfangs nur in Schritten von zwei Prozent jährlich auf zehn Prozent steigend. Bei vielen reichte er daher gerade, um die erste Beitragsanpassung ab Alter 65 Jahre leicht abzumildern.

Außer dem Tarifwechsel in günstigere Tarife im Alter wirkt indes vor allem die bei Beitragsanpassungen vorgenommene sowohl prozentual wie in absoluten Beträgen weit stärkere Beitragslimitierung aus Überschussmitteln bei den Älteren.

Dadurch werden Versicherte ab 65 Jahren oft weit weniger erhöht als Jüngere und zahlen dann nicht selten sogar insgesamt weniger Beitrag als 55-Jährige.

Bei sehr alten Versicherungsnehmern wird auf sehr geringe Erhöhungen limitiert, manchmal so, dass sie bei Beitragsanpassungen beim bisherigen Beitrag belassen werden.

So bestimmt auch § 155 VAG, dass bei der Verwendung der Limitierungsmittel „dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit der prozentualen und absoluten Prämiensteigerungen für die älteren Versicherten ausreichend Rechnung zu tragen” ist.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Ampel will Krankenversicherer nicht zu günstigem Tarif verpflichten”.

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