4.4.2023 – Es gibt noch eine gute Alternative zum Provisionsmodell, die dann auch keine Fehlanreize mehr erzeugt: Jede Beratung – egal ob vom Vertreter oder durch den Makler – sollte durch den Versicherer, den man am Ende empfiehlt, vergütet werden. Bei Ausschließlichkeits-Vermittlern ist es sowieso klar, wer das Honorar bezahlt.
Der Kunde muss dann nur eine Bestätigung unterschreiben, dass er so und so lange beraten wurde. Die geht dann zum Versicherer und der zahlt das Beratungshonorar abschlussunabhängig. Mit einer Pauschale von etwa 100 Euro pro Beratung pro Stunde würde man dann bei etwa drei Beratungen pro Tag als Vermittler einigermaßen leben können und der Abschlussdruck wäre vom Tisch.
Es ist ohnehin schwer genug, Kunden proaktiv für einen Beratungstermin zu gewinnen. Dann soll man ihn noch zum Abschluss bringen, erst dann gibt es Provisionen, für die man dann fünf Jahre lang haftet. Geht der Vertrag ins Storno, bleibt die Arbeit, die man damit hatte, unvergütet.
Das kann kein Zustand mehr sein. Es muss endlich eine aufwandsorientierte Vergütung für die Leistung des Vertriebs her, die letztendlich dann unter die allgemeinen Kostenpositionen des Vertriebs fallen. Das hat weiterhin den Vorteil, dass dann die Kosten Verwaltungskosten sind und nicht mehr in den einzelnen Vertrag fallen.
Sämtliche Probleme im Zusammenhang mit dieser unleidigen Provisionsdiskussion wären dann vom Tisch. Es versteht sich natürlich, dass bei Abschluss dann keine Provisionen mehr gezahlt werden.
Helmut Brunner
zum Artikel: „Provisionsverbot: Gefahr für Verbraucherschutz und Green Deal”.




