21.6.2024 – Weshalb nicht endlich eine Elementarschadenversicherung wie früher in Baden-Württemberg? Einer für alle, alle für einen – der Versicherungsgedanke!
Wie es Justizminister Buschmann vorschlägt, Versicherer müssen ein Angebot machen, führt doch wieder dazu, dass Versicherer selektieren können. So auch nach Aufhebung der Versicherungspflicht in Baden-Württemberg.
Die guten Risiken haben private Versicherer übernommen, für die in der bisherigen Gebäudeversicherung verbliebenen Kunden wurde es teurer. Also bitte – ein Anbieter!
Bernd Nachtnebel
zum Artikel: „Elementarschäden: Versicherungspflicht oder Angebotspflicht?”.




