Dieser Vergleich macht systematisch gar keinen Sinn

12.3.2026 – Bei den 0,2 Prozent Kosten des schwedischen staatlich verwalteten Standard-Fonds AP7 handelt es sich nur um die reinen Fondsgebühren dieses Fonds. Es gibt andere Fonds zur Auswahl, die weit höhere Gebühren haben.

Alle anderen Kosten werden von der staatlichen Rentenbehörde getragen, die die verpflichtend vom Arbeitgeber einbehaltenen und um den Arbeitgeberanteil ergänzten Beiträge entgegennimmt und – wenn kein anderer Fonds gewählt wurde – in den Standardfonds AP7 anlegt.

Die staatliche Rentenbehörde verschickt dann auch die Standmitteilungen und Hochrechnungen dieser obligatorischen Zusatzversorgung an die einzelnen Rentenberechtigten – der AP7 selbst kann das ja gar nicht.

Beim besonders einfachen günstigen Standard-Fonds AP7 fallen die eigentlichen Kosten der Verwaltung dieses obligatorischen staatlichen Rentensystems also überhaupt nicht an. Es gibt sicher kostensenkende Synergien, weil die gleiche Behörde auch die normalen Renten für meist die gleichen Versicherten verwaltet, und auch die pflichtweise Abführung der Beiträge durch den Arbeitgeber spart Kosten.

Wenn überhaupt, müssen die Kosten eines Versicherers mit den Kosten verglichen werden, die in der staatlichen schwedischen Rentenbehörde anfallen. Mit den nur im staatlichen Standardfonds AP7 selbst anfallenden Kosten zu vergleichen, macht systematisch gar keinen Sinn. Und daher ist es auch ganz ausgeschlossen, die genannten 1,5 Billionen Euro einzusparen, selbst wenn man nach dem schwedischen Modell vorginge.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Standardprodukt: Verlieren Sparer 1,5 Billionen Euro durch hohe Kosten?”.

Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen
Schlagwörter zu diesem Artikel
Weitere Artikel der Ausgabe vom 12.3.2026
Weitere Leserbriefe