15.10.2025 – Leider fehlen in der Ratingbewertung der IVFP sehr wichtige Punkte/Ausschlüsse, die den Praxiswert einer Grundfähigkeitsversicherung (GFV) aus Kundensicht erheblich beeinträchtigen.
Im GFV-Rating findet man (laut IVFP-Dokumentation) leider nichts zu dem in GFV-Produkten verbreiteten Ausschluss der Mitwirkung von Alkohol, Drogen oder Medikamenten (gegebenenfalls begrenzt auf Missbrauch).
Gleiches gilt für die fehlende Berücksichtigung eines (weiteren, meines Erachtens noch schwerwiegenderem) Grundproblems der GFV: Ein Leistungsanspruch entsteht bei den „normalen” versicherten Grundfähigkeiten nur durch körperlich bedingte Beeinträchtigungen, Störungen, Erkrankungen, Tätigkeitsverbote usw.
Die Mitwirkung von psychischen oder psychosomatischen Ursachen am Grad des Grundfähigkeitsverlustes ist also hier nicht mitversichert. Aufgrund der Mitwirkungshäufigkeit gerade dieser Krankheiten (siehe BU) ein echtes Problem! Das wird auch nicht durch die Mitversicherung von Zusatzbausteinen geheilt, über die das Risiko psychischer Erkrankungen stark eingeschränkt versichert werden kann.
Dass Produkte, die im Markt zur Arbeitskraftabsicherung angeboten und beworben werden, mit so weitreichenden Leistungsausschlüssen als „Exzellent” bewertet werden, halte ich für unangemessen und irreführend. Ob die Autoren des Ratings dem eigenen Anspruch auf „Vollständigkeit” und „Verbraucherfokus” damit gerecht werden, sollte jeder für sich bewerten.
Martin Seichter
zum Artikel: „IVFP: Die besten Grundfähigkeitsversicherungen”.




