20.1.2006 – Der vorliegende Fall ist ein gutes Beispiel dafür, wozu ein Beratungsprotokoll dient. Dieses Protokoll hätte dazu dienen können, den Vermittler haftungsfrei zu stellen. In diesem Fall war. wie immer, der tatsächliche Inhalt der Beratung nicht nachvollziehbar.
Dies zieht mit schöner Regelmäßigkeit die Haftung des Vermittlers oder des Produktanbieters nach sich. Und bei Fondspolicen gibt es mittlerweile eine Reihe von Vermittlern, die zumindest die Risikoanalyse machen, wie im normalen Fondsgeschäft.
Man sieht, Dokumentation kann vor Schaden schützen, nicht unbedingt die Haftpflichtversicherung.
Rainer Stieber
zum Artikel: „Kunde darf sich auf Berater verlassen”.




