14.10.2025 – „Wenn an einen kleinen Schaden beim Versicherer sechsmal erinnert werden muss, dann ist das eine untragbare Situation“, sagte Billerbeck” Und mehr als nochmals zu mahnen, fällt dazu auch nicht ein.
Der Versicherer ist Schuldner einer Leistung. Es liegt eigentlich nicht an ihm, die Art und den Zeitpunkt der Leistungserbringung zu bestimmen. Aber man akzeptiert das Verhalten der Versicherer, auch wenn dessen Argumente falsch sind.
Die Fälligkeit der Versicherungsleistung ist zum Beispiel nicht von der Vorlage von Rechnungen abhängig. Schadenmindernde Maßnahmen sind zu bevorschussen, sofern der Versicherungsnehmer dies verlangt.
Bei der Schadenregulierung stößt die Unabhängigkeit an ihre Grenzen. Man will den Versicherer nur nicht verärgern, denn das könnte zu Kündigungen des Versicherers im Bestand führen. Also lieber auch achtmal erinnern und den Kunden vertrösten.
Erwin Daffner
zum Artikel: „BDVM: Versicherungsmakler pochen auf ihre Unabhängigkeit”.




