Ausschließlichkeit mehr oder weniger weisungsgebunden

28.8.2023 – Dass die Zufriedenheit bei Maklern und Mehrfachvertretern wesentlich höher ist als bei Einfirmenvertretern, ist aus der Abhängigkeit von dem Versicherer der zuletzt genannten zu erklären.

Während Makler und Mehrfachvertreter das Geschäft dann einfach auf andere Versicherer verlagern können, ist die Ausschließlichkeit mehr oder weniger weisungsgebunden. Es sei denn, der Vertreter riskiert die Vertragskündigung aus „wichtigem Grund” ohne jeden Ausgleichsanspruch.

Wilfried Hartmann

wi_hartman@t-online.de

zum Artikel: „So (un)zufrieden sind Vermittler mit der Vertriebsunterstützung”.

Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen
Schlagwörter zu diesem Artikel
Weitere Artikel der Ausgabe vom 28.8.2023
Weitere Leserbriefe