Armutsgefährdungsgrenze so anzusetzen, ist also höchst fragwürdig

20.5.2026 – Die Armutsgefährdungsgrenze an 60 Prozent des verfügbaren mittleren laufenden Nettoeinkommens von rund 1.380 Euro im Monat festzumachen, ist bereits eine sehr gewagte Annahme. Da man ja weiß, dass neben dem laufenden Nettoeinkommen auch vorhandene Vermögensbestände wie Immobilien, Wertpapierdepots oder größere Ersparnisse zur Verfügung stehen. Außerdem Zuwendungen oder freies Wohnen unter anderem durch Eltern oder Freunde inklusive Schenkungen und vorweggenommene Erbschaften.

Viele müssen sich auch trotz niedrigen Einkommens keine finanziellen Sorgen machen, weil sie Erbschaften erwarten. Sie können im Hinblick darauf sogar freiwillig auf höhere laufende Einkünfte verzichten und sogar Schulden machen, um ihre laufende Lebenshaltung zu decken.

Vermutlich ist also das mittlere Nettoeinkommen von nur 1.380 Euro im Monat gar kein Maßstab dafür, wie der angemessene mittlere Lebensstandard aussieht. Ohne weitere verfügbare Mittel könnten bereits diese nur 1.380 Euro ein prekäres Leben oder Armut bedeuten. Dann eine Armutsgefährdungsgrenze bei nur 60 Prozent dieses Betrages − 828 Euro − anzusetzen, ist also höchst fragwürdig.

Gerade dann bei Personen mit solch niedrigen laufenden Einkommen aber nun vorzubringen, dass für diese ja auch noch andere Quellen zur Finanzierung des Lebensunterhalts vorhanden seien, ist doch geradezu absurd. Fast wie Marie Antoinette gesagt haben soll: „Wenn sie kein Brot haben, sollen sie doch Kuchen essen!“

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: Warum niedrige Alterseinkommen nicht Altersarmut bedeuten müssen

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