Europa-Rente: Bundesrat fordert umfangreiche Nachbesserungen

6.11.2017 (€) – Der Bundesrat hat eine umfangreiche Stellungnahme zu den europäischen Vorschlägen zur Einführung eines europaweiten Altersvorsorgeprodukts (Pepp) verabschiedet. Die Länderkammer übernahm dabei fast alle Empfehlungen seiner Ausschüsse. Allerdings folgte er nicht dem Vorschlag des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, sich bei der Bundesregierung für die Schaffung eines bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelten Vorsorgekontos einzusetzen. Die Versicherungswirtschaft sieht hier die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung und hält das Projekt überdies für nicht zielführend.

Am Freitag hat sich der Bundesrat unter anderem mit dem europäischen Vorschlag für eine Verordnung über ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt („Pepp“ – Pan-European Pension Product; VersicherungsJournal 30.6.2017) beschäftigt.

Das Beschlussdokument der Länderkammer (Top 8 – Bundesratsdrucksache 58817(B)) folgt nahezu vollständig den Empfehlungen seiner Ausschüsse (VersicherungsJournal 1.11.2017). Allerdings fand der Wunsch des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, der Bundesrat möge sich bei der Bundesregierung für die Schaffung eines nationalen Vorsorgekontos einsetzen, keine Mehrheit in der Länderkammer.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) begleitet das Pepp-Projekt eher kritisch und lehnt das Modell des Vorsorgekontos als wettbewerbsrechtlich fragwürdig und nicht zielführend ab.

Bundesrat sieht Mangel an Basisprodukten für Altersvorsorge

Der Bundesrat folgte zwar nicht explizit dem von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, dem Verlag Öko-Test und dem Bund der Versicherten e.V. (BdV) entwickelten Modell zur Einrichtung eines Vorsorgekontos (VersicherungsJournal 18.7.2016, 8.10.2015) bei einer Non-Profit-Organisation.

Er stellte aber dennoch fest, dass es auf dem deutschen Markt an Basisprodukten mangele. Ein Basisprodukt zeichne sich dadurch aus, dass es einfach ausgestaltet, kostengünstig und transparent sei. „Der Bundesrat hält dies für wichtige Kriterien eines verbraucherfreundlichen Produkts der privaten Altersvorsorge“, heißt es in der Beschlussdrucksache.

Das schwarz-grün regierte Hessen hatte sich mit dem Vorschlag der Deutschlandrente (VersicherungsJournal Medienspiegel 11.1.2016, VersicherungsJournal 14.5.2016) für ein solches Basisprodukt stark gemacht.

Länderkammer wünscht diverse Nachbesserungen beim Pepp-Vorschlag

Insgesamt machte die Länderkammer in ihrer Stellungnahme in 26 Anmerkungen ihre Position deutlich, wo die Regelungen für Pepps verbessert werden müssten. Nachbesserungen seien insbesondere beim Verbraucherschutz angebracht.

Der Verbraucher dürfe nicht den Eindruck gewinnen, dass es sich bei einem Pepp um ein europaweites standardisiertes Produkt handele, dem er vertrauen könne. Eine vergleichbare Förderung von Pepps wie bei Riester komme jedenfalls nicht in Frage. Der Kreis der Pepp-Sparer sei viel weiter gefasst als der Personenkreis der Riester-Förderberechtigten.

„Der Bundesrat hält eine ausreichende Insolvenzsicherung für zwingend erforderlich“, heißt es in dem Beschlusspapier weiter. Bedenken gibt es auch gegen eine Zulassung von Verwaltern Alternativer Investmentfonds als Pepp-Anbieter. Hier gebe es hohe Produkt-Risiken.

Völlig offen ist, wann sich die neue Bundesregierung mit der Stellungnahme des Bundesrates auseinandersetzt und wie dann die weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene verlaufen.

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