Zehn Jahre Vermittlerrecht – Was hat es gebracht?

4.10.2017 (€) – In diesem Jahr feierten die Vermittlerrichtlinie wie auch das neue VVG ihr zehnjähriges Jubiläum – weitgehend unbemerkt, da die Branche bereits mit neuen Regulierungsvorhaben beschäftigt war. Trotz der anstehenden Umstellungen lohnt es sich, einen Blick zurück zu werfen. In einer stichprobenhaften Befragung haben Vermittler eine Einschätzung zu den vergangen Jahren geliefert. Sie zeigt, dass man die Neuregelungen nicht fürchten muss.

Die Diskussionen um die Neuregelungen, die mit der Umsetzung der IDD einhergehen, haben runde Geburtstage, die sonst die Blicke auf sich lenken, fast vergessen lassen. Am 22. Mai 2017 etwa wurde die Vermittlerrichtlinie, mit der erstmals gesetzliche Regelungen zur Ausübung des Vermittlerberufs installiert worden sind (VersicherungsJournal Dossier „Das Vermittlergesetz“), in Deutschland zehn Jahre alt.

Am 29. November 2007 wurde das neue VVG im Bundesgesetzesblatt verkündet (VersicherungsJournal 30.11.2007, VersicherungsJournal Dossier „Ein einhundertjähriges Recht in neuer Fassung: das VVG“). Neben vielen anderen Veränderungen wurde das klassische Policenmodell abgeschafft, das die Zusendung der Versicherungs-Bedingungen erst nach Vertragsabschluss vorsah. Informations- und Beratungspflichten wurden erheblich erweitert.

Eigentlich sind das Gründe genug, Bilanz zu ziehen über die Auswirkungen der Gesetzgebungsmaßnahmen vor zehn Jahren. Eine kleine (nicht repräsentative) Umfrage unter Vertrieblern, die mit verschiedenen Versicherungs-Unternehmen zusammengearbeitet haben, soll dabei helfen. Sie ergab zum Teil erstaunliche Ergebnisse.

Umfrage unter Vermittlern

Gefragt wurden Vermittler, die bereits vor zehn Jahren schon länger im Beruf gestanden haben und daher die Zeit vor 2007 beurteilen können. Der Fragebogen stand unter der Überschrift: Was hat sich durch die Vermittlergesetzgebung von 2007 für Kunden und Vermittler geändert?

  • Erstens: Ist durch die Erlaubnis- und Registrierungspflicht der Zugang zum Vermittlerberuf qualitativ verbessert worden?
  • Zweitens: Haben sich damit die Wettbewerbs- und Einkommenssituation der professionellen Vermittler verbessert?
  • Drittens: Hat sich das Ausbildungsniveau der Vermittler in den letzten Jahren positiv verändert?
  • Viertens: Haben sich „berufliche“ Standards und Kodizes durch die „neuen“ Pflichten herausgebildet beziehungsweise sind die Arbeitsabläufe professionalisiert worden?
  • Fünftens: Hat die Gesetzgebung den Kontakt mit dem Kunden positiv beeinflusst?
  • Sechstens: Hat sich die Versorgungssituation mit Versicherungsprodukten beziehungsweise deren Qualität für die Kunden durch die Richtlinie verbessert?

Diese Fragen wird jeder aufgrund eigener Erfahrungen sicher anders beantworten und/oder nicht eindeutig verneinen oder bejahen können. Ein Vermittler antwortete denn auch sehr schnell nach Durchsicht der Fragen, er könne alle Fragen auf Anhieb mit einem Nein beantworten. Ansonsten ergab sich allerdings ein recht differenziertes Beantwortungsverhalten.

Einige markante und typische Antworten werden im Nachfolgenden vorgestellt sowie ein zusammenfassendes Fazit zu den einzelnen Fragen geliefert.

Antworten zu Frage eins: Zugang zum Beruf

„[…] langfristig wird sich eine Qualitätsverbesserung ergeben. Grundsätzlich würde ich aber sagen, dass es gut war, den Versicherungsvertrieb […] gesetzlichen Regelungen zu unterwerfen.“

„Unser Vermittlerberuf hat sich auch durch die Erlaubnispflicht und Registrierung nicht verbessert – die Versicherer und Vermittlungs-Gesellschaften finden immer eine Lücke, um Mitarbeiter zu rekrutieren – für sie ist immer das Geschäft am wichtigsten – wie, ist denen egal.“

Ein Fazit daraus beziehungsweise die sich abzeichnende Tendenz: Überwiegend wurde es als positiv empfunden, dass der Beruf endlich gesetzlich geregelt wurde. Als zu niedrig wird der Abschluss „Fachmann“ (Geprüfte/-r Versicherungsfachmann/-frau IHK) als Zugangsvoraussetzung empfunden. „Der Kaufmann für Versicherungen und Finanzen sollte es schon sein“, wurde über den Ausbildungsabschluss der Versicherungswirtschaft geäußert.

Frage zwei: Wettbewerbs- und Einkommenssituation verbessert?

„Gefühlt würde ich sagen: Ja. Der Vermittlermarkt schrumpft, die Nachfrage verteilt sich auf weniger Anbieter.“

„Die Wettbewerbssituation hat sich grundlegend nicht verbessert, da neue digitale Makler zusätzlich auf den Markt drängen. Die Einkommenssituation ist schlechter geworden, da immer mehr Verwaltungstätigkeit der Versicherer auf den Vermittler abgewälzt wird.“

Das Fazit beziehungsweise die Tendenz: überwiegend „Nein“. Hingewiesen wird vor allem auf einen höheren Aufwand und die Kosten.

Antworten zu Frage 3: Ausbildungsniveau positiv verändert?

„Generell denke ich schon, dass die Vermittler (-betriebe) heute professioneller arbeiten und im Schnitt ein höheres Ausbildungsniveau haben […] ‚gut beraten‘ halte ich für eine Farce! Gut gemeint, aber unzureichend umgesetzt […].“

„‚gut beraten‘ war ein erster Schritt in die richtige Richtung, allerdings hier auch sehr stark durch Versicherungs-Unternehmen gesteuert.“

Fazit beziehungsweise Tendenz: Die Frage wird in den meisten Fällen bejaht. Konstatiert wird allerdings, dass die Zunahme an Ausbildung nicht Schritt hält mit den Veränderungen bezüglich der Produkte und Bedingungswerke. „Selbst der Innendienst, der nur seine Sparte hat, ist überfordert.“

Frage vier: Standards und Kodizes – Arbeitsabläufe professioneller?

„Ein Kodex jagt den nächsten – hier ist mir erst bewusst geworden, wie schlecht die Versicherungsbranche in der Vergangenheit gearbeitet haben muss, wenn solche Regelungen per Gesetz kommen mussten.“

„CoC [Code of Conduct, Verhaltenskodex] ist aus meiner Sicht nur für die Öffentlichkeit gedacht. Die Protokollierungen für das Standardgeschäft (HURS, Kfz) erachte ich als total übertrieben. Wird meines Erachtens auch nur semi-optimal durchgeführt […] auch nur für die Öffentlichkeit [...].“

Die Ansichten sind bei dieser Frage sehr gespalten ausgefallen. „Nein“ und „Ja“ halten sich die Waage.

Antworten zu Frage fünf: Kundenkontakt positiv beeinflusst?

„Nein im Gegenteil! Die Kunden wünschen eine schlanke und unbürokratische Abwicklung von Vorgängen und Antragsprozessen. Das alles basiert bei uns auf Vertrauen. Jetzt kämpfen wir alle mit einer Papierflut, die doch kein Kunde liest.“

„Nein! Meines Erachtens kann kein Gesetz den Kontakt zwischen Vermittler und Kunden verbessern.“

„Nein, der Kunde kennt in der Regel die Gesetzgebung gar nicht.“

Die Tendenz hier: Eine positive Einflussnahme wird nicht gesehen.

Frage sechs: Versorgungssituation und Produktqualität verbessert?

„Nein. Die Versorgungssituation für den Kunden kann sich doch erst verbessern, wenn alle Vorsorgeprodukte Mindest-Qualitätsstandards erfüllen müssen.“

„Die Versicherungsprodukte haben sich in der Vergangenheit auch immer verbessert, aber ob sich die Qualität der Produkte für den Kunden verbessert hat? Es sind viel zu viele Klauseln im Bedingungswerk, die das Eingeschlossene wieder ausschließen.“

Die Beantwortung dieser Frage fällt fast am eindeutigsten aus. Eine Verbesserung der Versorgungssituation durch die neuere Gesetzgebung wird nicht gesehen.

Sinn und Zweck von Gesetzgebung

Sollte man der Meinung sein, dass die Legislative die diversen Gesetze und Änderungen zum Wohle von Kunden und zur Verbesserung des Versicherungsschutzes veranlasst, so zeigen die Ergebnisse der Kurzumfrage diesbezüglich eher Ernüchterung. Grundsätzlich wird gesehen, dass damit der Einstieg in eine professionelle Berufsexistenz gefördert wird, wenn auch um den Preis „bürokratischer“ Belästigung. Eine wesentliche Verbesserung für Kunden sieht man allseits nicht.

Ein Vermittler, der von der Pike auf seine Versicherungs-Gesellschaft begleitete, brachte seinen Frust wie folgt zum Ausdruck: „Gut, dass ich in Kürze der Jahre in den wohlverdienten Ruhestand gehe. Weil, was jetzt kommt, kann keine Dienstleistung mehr sein.“

Wurden die „Falschen“ reguliert?

Da sich offenbar die Versorgungssituation mit Versicherungsschutz durch die Gesetzgebung laut der professionellen Zeitzeugen nicht verbessert zu haben scheint, kann schon gefragt werden, ob nicht die „Falschen“ reguliert wurden. Illusionen bezüglich gesetzgeberischer Eingriffe sollte man wohl nicht haben. Notwendige Marktfreiheiten werden noch immer zugelassen.

Dass man nicht allzu viel Interesse an sinnvoller Beschränkung hat, kann auch eine Intervention des Landes Nordrhein-Westfalen zu den aktuellen Gesetzgebungsverfahren bezüglich „unverhältnismäßiger“ Weiterbildungs-Anforderungen belegen. Darin wird aufgeführt, dass man die flächendeckende Beratung von Kunden gefährdet sieht, wenn nicht die „bestehende heterogene Vertriebsstruktur in Deutschland“ berücksichtigt werde (Bundesrat Drucksache 533/1/17, 5. Juli 2017.)

Dies könnte im Sinne von „Jeden weitgehend gewähren lassen“ verstanden werden. Insofern muss sich kein Marktteilnehmer vor den Neuregelungen durch IDD & Co. fürchten. Missstände, Fehlentwicklungen werden in der zitierten Drucksache nicht genannt, ansonsten ist von „Augenmaß“ und „individuellem Beratungsbedarf“ die Rede. Ähnlich war es schon vor zehn Jahren. Macht nun eigentlich jeder weiter wie bisher, nur eben etwas reglementierter?

Leserbrief zum Artikel

Der Verbraucher ist der Dumme

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