Widerspruch zwischen Kartellrecht und Verbraucherschutz

12.4.2010 – Das Problem bei der Sache sind auch sich widersprechende Rechtsvorschriften und Auslegungen. Verabschiedet man jetzt solche Regelungen, wird es gewiss nicht lange brauchen, bis das Kartellamt wegen unerlaubter Absprachen Einspruch erhebt.

Im Artikel verweisen Sie zu Recht auch auf diesen Punkt und das dadurch begründete Verhalten der Versicherer aus der Vergangenheit. Aber jetzt ist ja der sogenannte Verbraucherschutz modern, weswegen solche Dinge wieder salonfähig sind. Aber wird es die Kartellwächter beeindrucken?

Andreas Reissaus

reissaus@gmx.de

zum Artikel: „Versicherer wollen Vertriebs-Kodex”.

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