Wettbewerbszentrale beschäftigt sich auch mit Vermittlern

12.5.2017 (€) - Vorsicht mit Superlativen: Mit dem „Besten“ oder „Billigsten“ darf nur werben, wer dies auch hat. Sonst droht eine Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale. Auch Versicherungsvermittler sind davon betroffen, wie der Jahresbericht 2016 zeigt.

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