17.8.2009 – Wer Finanzberatung nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Finanzberatung in Umlauf bringt, dem ist die Erlaubnis zur Finanzberatung zu entziehen.
Ach so, stimmt: Verbraucherschützer brauchen ja gar keine Erlaubnis. Es ist Zeit, dass sich das ändert, damit sie nicht weitere Sachkunde-Gegenbeweise liefern.
Wenn ein Finanzberater so agieren würde wie die Verbraucherschützer, er würde abgemahnt – berechtigt.
Markus Rieksmeier
zum Artikel: „Gericht stoppt Ampelcheck”.




