5.5.2010 – Mit Blick auf eine doch oft einseitig wirkende Rechtsprechung und die Bestrebungen vieler Kunden, unterstützt durch sogenannte Verbraucheranwälte, verstehe ich die Haltung der Banken durchaus.
Der Kunde sagt im Zweifel (wenn die erhofften Gewinne nicht sprudeln, sonst ist es ihm natürlich egal), dass alles, was protokolliert wurde, nicht stimmt, denn er hat es ja nicht unterschrieben = Beweisnot der Bank.
Und es muss doch auch für eine Bank noch erlaubt sein, gegebenenfalls einen Kunden und das angebotene Geschäft ablehnen zu dürfen. Beim Arzt werde ich auch nicht operiert, wenn ich vorgelegte Belehrungen und Vereinbarungen nicht unterschreibe.
Andreas Reissaus
zum Artikel: „Rüge für die Finanzdienstleister”.




