Problematisches und weitreichendes Urteil

19.5.2010 – „...seinen Kunden jenen Versicherer vorzuschlagen und zu vermitteln, der ihm die bestmögliche Finanzierung und Rendite bietet.“ Das weiß man letztendlich erst wenn der Vertrag ausläuft. Die Konsequenz kann nur heißen, solche Tilgungsaussetzungen und Gegenfinanzierungen mittels Lebensversicherung zu unterlassen.

„...seinen Auftraggeber ständig, unverzüglich und ungefragt über die für ihn wichtigen Zwischen- und Endergebnisse...(zu) unterrichten.“ Welchen Sinn und Zweck soll das haben? Was ist wichtig? Was ist unverzüglich?

Insgesamt ein für die Kunden erfreuliches Urteil und für die Makler ein unkalkulierbares schwebendes Risiko.

Peter Lukasiewicz

pls@pls-finanz.de

zum Artikel: „Wie weit gehen die Beratungspflichten eines Maklers?”.

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