8.9.2026 – Der Arbeitskreis Beratungsprozesse e.V. hat auf seiner Internetseite einen kostenlosen Leitfaden mit Checkliste für Versicherungsmakler veröffentlicht (Word; 1,8 MB). Mit ihm sollen Vermittler ihre Aussagen zu Umwelt und Nachhaltigkeit prüfen und Freigabeprozesse organisieren können.
Hintergrund der vierseitigen Informationsschrift ist die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) (VersicherungsJournal 16.3.2026). Sie soll Verbraucher vor irreführender Werbung schützen und wurde hierzulande in das UWG überführt. Die neuen Regeln treten am 27. September in Kraft.
Demnach dürfen Begriffe wie „grün“, „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ nur noch verwendet werden, wenn eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen ist. Nachhaltigkeitssiegel müssen hingegen zukünftig auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen stammen.

- Michael Franke (Bild: privat)
Auch Maklern beschert dies zusätzlichen Kontrollaufwand. Für sie zählt nicht nur, was und wie Versicherer über ihre Produkte kommunizieren. Entscheidend ist auch, welche Aussagen sie selbst übernehmen, verkürzen oder neu formulieren. Das gilt für eigene Webseiten und Social-Media-Beiträge sowie für Flyer, Newsletter, Präsentationen, Infomaterial und die Beratungsdokumentation.
Doch: „Die EmpCo verlangt von Maklern mehr als eine einmalige Aufräumaktion“, betont Michael Franke, Vorstand des Arbeitskreises Beratungsprozesse. Das Netzwerk aus Vermittlerverbänden, Maklerverbünden, Juristen, Wissenschaftlern und Verbraucherschutzvertretern entwickelt gemeinsam Praxishilfen, Arbeitsmaterialien und Standards für den Vermittleralltag.




