9.7.2009 – Wer der Meinung ist, die Vergütungsregelung ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben, befindet sich leider auf dem Holzweg. Jederzeit können wirksame Vergütungsregelungen auch zwischen Privatkunden und Vermittlern geschlossen werden, wenn sie individuell vereinbart sind.
Das Ausland zeigt uns ohnehin, in welche Richtung die Vergütung des unabhängigen Vermittlers geht – eindeutig in die der Vergütung durch den Kunden, ob in Skandinavien, Großbritannien oder in der Schweiz. Wir in Deutschland werden da genauso wie bei der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie und der MiFID-Richtline keine Ausnahme bilden.
Honorarberatung beim Privatkunden ist heute schon zulässig und erfreut sich im Zeichen der Finanzkrise wachsender Beliebtheit.
Thomas Meinhardt
zum Artikel: „Nicht die einzige Anzeige”.




