bKV bleibt Wirkungsnachweis schuldig

28.8.2015 (€) – Unternehmen sehen sich in Zukunft mit älteren Belegschaften konfrontiert. Gleichzeitig steht Fitness hoch im Kurs. Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) sattelt auf diese Trends auf. Sie verspricht den Arbeitgebern weniger Krankenstände. Den Wirkungsnachweis bleibt die Branche allerdings (noch) schuldig.

Heute vermittelt nur etwa jeder sechste unabhängige Vermittler Policen im Bereich der betrieblichen Krankenversicherung (bKV). Doch ein Großteil misst diesem Geschäftsfeld für die Zukunft wachsende Bedeutung bei.

Aus Sicht der überwiegenden Mehrheit der Vermittler müsste die bKV zuvor allerdings vereinfacht werden, wie die Asscompact-„Marktstudie Private Krankenversicherung 2015“ (VersicherungsJournal 11.8.2015) gezeigt hat.

Das sehen Versicherer, die sich in diesem jungen Geschäftsfeld bewegen, ähnlich. Eine bKV sollte möglichst klar, transparent und einfach sein, sagt etwa Joachim Rahn, bei der Süddeutschen Krankenversicherung a.G. (SDK) zuständig für Firmenkunden und Vorsorge gestern am zweiten Tag der Euroforum-Konferenz „PKV aktuell“.

Die SDK ist seit 1997 in der bKV unterwegs. Von den Steigerungsraten kann die Vollversicherung nur träumen. Heute beläuft sich der Anteil am Neugeschäftsbeitrag bereits auf 20 Prozent. Die Konkurrenz hat nachgelegt. Dabei unterscheiden sich die Angebote zur bKV in den Leistungen kaum voneinander. Bei Zusatzdienstleistungen, wie Assistance, ist also noch Luft nach oben.

Keine belastbaren Zahlen

Die Erfolgsfaktoren der bKV sieht Rahn vor allem auch in einer klaren vertrieblichen Ansprache. Dabei komme den Versicherern entgegen, dass das Gesundheitsthema in aller Munde sei. Für die Arbeitgeber kommt ein entscheidender Vorteil hinzu: sie können mit der bKV sofort etwas für die Gesundheit ihrer Belegschaft tun.

Wenn die Arbeitnehmer weniger häufig und kürzer krank sind, profitiert das Unternehmen unmittelbar von der Förderung – anders als bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV), bei der der geförderte Zweck erst nach der Erwerbstätigkeitsphase erreicht wird.

Allerdings liegen bisher keine belastbaren Daten vor, die belegen, dass die bKV-Maßnahmen tatsächlich die Arbeitsunfähigkeitstage reduzieren helfen. Der Gesundheitsexperte Professor Dr. Jürgen Wasem, der an der Universität Duisburg-Essen lehrt, stellte daher die Frage in den Raum, ob es nicht wahrscheinlich die ehrlichere Antwort wäre, dass direkte Gesundheitsförderung den Unternehmen mehr bringe als eine bKV.

„Es sind hierzu keine Zahlen bekannt“, räumt Uwe Jüttner, bKV-Experte vom Versicherungsmakler Aon Risk Solutions ein. Damit fehlt noch der Wirkungsnachweis für eines der maßgeblichen Argumente der bKV-Versicherer gegenüber Unternehmen. Auf die Verzahnung von bKV und direkter Gesundheitsförderung komme es an, meint dazu SDK-Manager Rahn.

Langfristige Gesundheitserfolge

Bekannt ist, dass Jüngere häufiger und Ältere länger arbeitsunfähig sind. Mit dem Alter steigt also das Risiko für die Unternehmen. Und die Belegschaften werden definitiv älter. Dafür sorgt schon allein die demografische Entwicklung. Waren im Jahr 2000 noch 30 Prozent der Belegschaft über 50 Jahre alt; werden es 2020 schon fast 40 Prozent sein, so Jüttner.

Eine weitere Frage müsse lauten: Sind die Bausteine einer bKV im Zweifel überhaupt dazu geeignet, dem Wunsch der Arbeitgeber entsprechend die Arbeitsunfähigkeits-Ausfälle zu reduzieren?

Im Kern gehe es bei der bKV um Module, wie Zahnzusatzversicherung, eine bessere stationäre Versorgung, bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, Krankentagegeld oder ambulante Ergänzungen. Kurzfristig möge man da Zweifel haben, doch langfristig dürften diese Bausteine auf eine bessere Gesundheit und Leistungskraft einzahlen.

Probleme gemeinsam lösen

Dennoch bleiben die Mitarbeiter skeptisch, erläuterte Jüttner. Selbst wenn sie eine bKV vom Arbeitgeber finanziert bekommen, was laut Rahn in rund 70 bis 80 Prozent der Fälle im Neugeschäft der Fall ist.

Ein paar ungelöste Fragen gibt es denn auch zur bKV, etwa die Portabilität. Für Arbeitgeberwechsel müsste die PKV-Branche gemeinsam eine Regelung schaffen, fordert der Aon-Manager. Zu klären ist dabei dann auch, wie die Versicherer in einer solchen Situation beispielsweise mit laufenden Leistungsfällen umgehen.

Auch das Bereicherungsverbot in der PKV müsste gemanagt werden. Hieraus könnten ansonsten riesige Probleme für die Makler entstehen, warnt Jüttner. Die Versicherer gehen nach seinem Geschmack ohnehin zu eigenmächtig vor, das heißt im Vorfeld fragten sie zu selten ihre Vertriebe.

Unterschiedliche Chancen für Makler und Vertreter

Die Chancen der Makler liegen nach seinen Erfahrungen eher bei großen Unternehmen. Die seien für bKV sehr aufgeschlossen, solange sie wenig Verwaltungsaufwand erfordere. Versicherungsvertreter hätten mehr Chancen bei kleineren Unternehmen. Letztere beschäftigen die meisten Arbeitnehmer.

Mehr als die Hälfte der großen Unternehmen und 45 Prozent der kleineren wollen in eine bKV investieren, sagte Dr. Wolfgang Havenith, Bereichsleiter von Signal Krankenversicherung a.G. und Deutscher Ring Krankenversicherungs-Verein a.G.. Aber aktuell verfügen erst sieben Prozent aller Unternehmen über eine bKV für ihre Mitarbeiter.

V.l.n.r.: Uwe Jüttner, Joachim Rahn, Wolfgang Havenith (Bild: Brüss)
V.l.n.r.: Uwe Jüttner, Joachim Rahn, Wolfgang Havenith (Bild: Brüss)

Ein weiteres Problem ergibt sich für die Arbeitnehmer beim Eintritt in die Ruhestandsphase. Dann müssten sie die Beiträge übernehmen. Ob die meisten das aus ihren Renten finanzieren können, ist allerdings fraglich. Havenith bringt deshalb die Verzahnung mit der bAV ins Spiel. Dann könnte der Rentner seinen zusätzlichen Krankenversicherungs-Beitrag aus der angesparten Betriebsrente bestreiten. Das ähnelt den Beitragsentlastungs-Angeboten für Vollversicherte.

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