Besser beraten mit Unisex

28.2.2013 (€) - Das EuGH-Urteil zu Unisex gilt nicht für die betriebliche Altersversorgung (bAV). Warum Vermittler trotzdem gut beraten sind, Kunden geschlechtsunspezifische Tarife zu empfehlen, erläuterte Heubeck-Vorstand Richard Herrmann auf dem bAV-Symposium der Axa.

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