24.6.2009 – Eine Registrierung des Herrn Nauhauser kann ich leider nicht feststellen. Würde ein Vermittler ohne diese Registrierung arbeiten, bekäme er sicher ein empfindliches Ordnungsgeld. Ganz zu schweigen von der Tatsache, dass er wahrscheinlich ohne Partner wäre und somit arbeitslos.
Das Ordnungsgeld hierür würde dann sehr wahrscheinlich für eine weitere Kampagne der Verbraucherzentrale (VBZ) eingesetzt. Fazit: Nicht registrierte Vermittler können sich gerne bei den VBZ bewerden. Nicht wenige dieser VBZ wären sicher offen für eine Zusammenarbeit.
Carsten Ruhkamp
ruhkamp@finanzen-im-einklang.de
zum Artikel: „„Sachgemäße Information” zu Fehlanreizen?”.




