22.6.2015 (€) – Privatversicherte haben sich 2014 seltener über ihren Anbieter beim PKV-Ombudsmann beschwert als im Jahr zuvor, wie der jetzt vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt. Der Großteil entfällt weiter auf die Vollversicherung. Hier sind Fragen der medizinischen Notwendigkeit sowie Gebührenstreitigkeiten die häufigsten Beschwerdeanlässe.
Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung (PKV-Ombudsmann) Heinz Lanfermann hat jetzt den ersten Tätigkeitsbericht seiner Amtszeit (VersicherungsJournal 6.12.2013) vorgelegt. Demnach sind die Eingaben bei der Schlichtungsstelle im dritten Jahr in Folge zurückgegangen – und zwar um rund zwei Prozent beziehungsweise 106 Beschwerden auf 5.875 Eingaben.
Dies entspricht bei rund 42 Millionen Verträgen einer Beschwerdequote von 0,014 Prozent, rechnet Lanfermann in dem Bericht vor. Lege man die Zahl der Abrechnungen zugrunde, werde die Quote noch geringer.
Abgenommen haben auch die absolute Zahl der zulässigen Beschwerden (minus 90 auf 4.328) sowie deren Anteil am gesamten Beschwerdeaufkommen (minus 0,1 Prozentpunkte auf 73,7 Prozent). Vier Jahre zuvor lag die Werte noch rund ein Siebtel (absolut) beziehungsweise knapp zehn Prozentpunkte (Anteil) höher.
Vier von fünf zulässigen Beschwerden betreffen Vollversicherung
Von den zulässigen Beschwerden entfiel im Berichtszeitraum mit unverändert rund 80 Prozent erneut der Löwenanteil auf die Krankenvollversicherung. In etwa ein Neuntel der Eingaben bezog sich auf Streitigkeiten in der Zusatzversicherung, wobei es sich überwiegend um Ergänzungs-Versicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) handelte.
Rund ein Siebzehntel betraf die Krankentagegeld-Versicherung, nicht einmal ein Fünfzigstel die Pflegepflicht-Versicherung, während nur rund jede 90. zulässige Eingabe auf die Auslandsreise-Krankenversicherung entfiel.
Krankenvoll: Medizinische Notwendigkeit häufigster Beschwerdegrund
Häufigster Beschwerdegrund in der Vollversicherung waren wie im Vorjahr (VersicherungsJournal 8.5.2014) Fragen im Zusammenhang mit der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlungsmaßnahme. Mehr als jede vierte der zulässigen Beschwerden fiel in diese Kategorie.
„In den letzten Jahren sind die Beschwerden zu diesem Themenkomplex gestiegen. Dies mag auch daran liegen, dass die Versicherer eingereichte Rechnungen aufgrund des Kostendrucks im Gesundheitswesen zunehmend kritischer prüfen und immer häufiger über die Frage der medizinischen Notwendigkeit diskutiert werden muss“, erläutert Lanfermann in dem Bericht.
Am zweithäufigsten (plus fast fünf Prozentpunkte auf knapp ein Fünftel Anteil) ging es in der Vollversicherung um Gebührenstreitigkeiten. Ursächlich für diesen Anstieg sind nach Ansicht des PKV-Ombudsmanns unter anderem die konsequenten Rechnungsprüfungen der Versicherungs-Unternehmen sowie die teilweise hochgegriffenen Abrechnungen durch die Ärzte und Zahnärzte.
„Auf der anderen Seite sind den Unternehmen eine großzügige Erstattung von Arztrechnungen oder Kulanzleistungen zur Wahrung der Beitragsstabilität häufig nicht möglich“, heißt es im aktuellen Tätigkeitsbericht weiter.
Tarifwechselprobleme deutlich rückläufig
Ebenfalls auf Anteile im zweistelligen Prozentbereich kamen Vertragsauslegungen sowie der Bereich Arznei-, Heil- und Hilfsmittel. Immer seltener beschweren sich die Privatversicherten dem Bericht zufolge über Probleme beim Tarifwechsel.
Den Rückgang um zwei Prozentpunkte nur noch auf einen Anteil von 3,2 Prozent beschreibt Lanfermann im Vorwort des Tätigkeitsberichts als „erfreulich“.

- Bild: Screenshot Tätigkeitsbericht PKV-Ombudsmann 2014, S. 20
Hier erwartet Lanfermann durch die Auswirkungen des 2014 vom PKV-Verband veröffentlichten Leitfadens für Tarifwechsel (VersicherungsJournal 15.10.2014) künftig einen weiteren Rückgang.






