19.1.2018 (€) – Laut einer Umfrage der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz verweigern sich sehr viele Versicherer noch immer, in der Wohngebäudeversicherung Schutz gegen Schäden durch Hochwasser und Starkregen zu bieten. Der GDV kritisierte die einseitige Methodik. Allerdings kommt die Versicherungswirtschaft bei der erweiterten Elementarschadendeckung nach Zahlen des Verbands nur relativ langsam voran.
Ende 2016 betrug der Vertragsbestand der im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) organisierten Kompositversicherer in der verbundenen Hausratversicherung 26,0 Millionen Stück.
In der verbundenen Wohngebäudeversicherung lag der Wert bei 19,5 Millionen Policen. Dies geht aus der im September vom GDV herausgegebenen Publikation „Statistisches Taschenbuch der Versicherungswirtschaft 2017“ (VersicherungsJournal 13.9.2017) hervor. Im Vergleich zu 2011 betrug der Zuwachs in Hausrat etwa drei Prozent, in Wohngebäude knapp zwei Prozent.
Ausbaufähige Anbündelungsquote
Der Bestand der Verträge mit einer erweiterten Elementarschadendeckung erhöhte sich im gleichen Zeitraum um jeweils rund ein Drittel auf 6,7 Millionen (Wohngebäude) beziehungsweise etwa 6,0 Millionen (Hausrat – jeweils vorläufige GDV-Zahlen).
Die Anbündelungsquote beträgt laut dem jüngsten Naturgefahrenreport des Versichererverbandes (VersicherungsJournal 6.10.2017) aktuell aber dennoch nur rund 40 Prozent in der Wohngebäude- und rund ein Viertel in der Hausratversicherung.
Die Versicherer kommen mit der Anbündelungsquote nur relativ langsam voran, obwohl es mittlerweile in zehn von 16 Bundesländern entsprechende Informationskampagnen für mehr Naturgefahrenschutz gibt. Zudem ist der erweiterte Elementarschadenschutz seit 2011 Bestandteil zumindest der unverbindlichen Musterbedingungen zur Wohngebäudeversicherung – und muss explizit abgewählt werden (Opting-out-Verfahren).
VZ RLP: Enttäuschende Ergebnisse einer Umfrage zu Elementardeckung
Dies haben allerdings längst nicht alle Anbieter umgesetzt, wenn man einer Umfrage der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (VZ RLP) glaubt. Für diese wurden im vergangenen Herbst 52 Versicherer angeschrieben, die in Rheinland-Pfalz Gebäudeversicherungen anbieten. Die Verbraucherschützer wollten herausfinden, ob die Anbieter automatisch auch den Schutz für Schäden von Starkregen und Hochwasser mit in den Vertrag aufgenommen haben – also das oben genannte Opting-out-Verfahren in Sachen Elementargewalten.
Das laut Michael Wortberg, Versicherungsreferent der Verbraucherzentrale, „enttäuschende“ Ergebnis: Von sich aus bieten gerade einmal drei der kontaktierten Anbieter eine Versicherungspolice gegen Schäden durch Hochwasser und Starkregen ohne Selbstbeteiligung an.
22 Gesellschaften hätten gar nicht oder nur unverständlich geantwortet oder eine Antwort ausdrücklich verweigert. Dies spricht nach Ansicht der Verbraucherschützer dafür, dass diese Anbieter gar kein Interesse daran haben, ihren Versicherten Elementarschutz zu gewähren.
Die Versicherungssituation im Bereich Starkregen und Hochwasser hat sich in unseren Augen überhaupt nicht verbessert.
Michael Wortberg, Versicherungsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Ernüchterndes Fazit
Nur wenig anders sieht das Ergebnis in solchen Gebieten aus, die bisher von Hochwasser und Starkregen verschont wurden. Hier bieten nur vier Anbieter das Opting-out-Verfahren ohne Selbstbehalt an, 14 weitere zumindest mit Selbstbehalt.
Wortberg zieht aus der Untersuchung das Fazit, dass sich die Versicherungssituation im Bereich Starkregen und Hochwasser überhaupt nicht verbessert habe – „und das, obwohl alle Seiten immer wieder übereinstimmend feststellen, dass die Schäden insbesondere durch Starkregen permanent steigen“.
Kritik vom GDV
Kritik an der Studie gab es vom GDV: Die Untersuchung sei erkennbar darauf ausgerichtet, das Versicherungsangebot viel geringer und schlechter erscheinen zu lassen, als es tatsächlich sei, so der Versichererverband gegenüber der Tageszeitung Die Welt.
Weiterer Kritikpunkt der Versicherer: Die Verbraucherzentrale habe sich in ihrer Umfrage lediglich für das Opting-out-Verfahren, bei dem der Baustein zur erweiterten Elementarschadendeckung bereits vorgedruckt auf dem Antragsformular zu finden sei, interessiert. Darüber hinaus gebe aber es auch noch intensive Beratung, Information und eine individuelle Risikoprüfung mit passenden Lösungen, vor allem in der höchsten Gefährdungszone, wird der GDV in der Zeitung weiter zitiert.





