Wie Lebensversicherer die Löcher stopfen

21.12.2016 (€) – Die Assekurata-Studie „EKG-Check 2016“ hat unlängst gezeigt, dass 2015 bereits bei 20 Lebensversicherern die anzurechnenden Kapitalerträge aus den Kundengeldern im Sinne der Mindestzuführungs-Verordnung (MindZV) nicht ausreichten, um die Rechnungszins-Verpflichtungen vollständig zu bedienen. Das VersicherungsJournal hat diese Gesellschaften befragt, wie sie dieses Minus beseitigt haben. 16 Versicherer haben geantwortet.

Eines vorweg: Wenn die Belastungen aus Garantieversprechen und Zuführung zur Zinszusatzreserve (ZZR) niedriger sind als die Kapitalerträge des Deckungsstocks, ist dies noch lange kein Garant für Ertragsstärke in den nächsten Jahren. Sind die Lasten aber größer als die Erträge, lässt sich zumindest so viel sagen: Es besteht Handlungsdruck.

Keine einfachen Antworten

Das VersicherungsJournal hat die 20 Lebensversicherer, bei denen 2015 laut einer Studie der Assekurata Assekuranz Rating-Agentur GmbH die Kapitalerträge aus dem Deckungsstock nicht ausreichten, um ihre Garantiezinsverpflichtung und die ZZR zu bedienen, befragt, wie sie diese Lücke gestopft haben.

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Der Hintergrund: Reichen die Kapitalerträge des Deckungsstockes nicht mehr aus, dürfen die Lebensversicherer seit der Änderung der MindZV durch andere Ergebniskomponenten ausgleichen. „Dies erhöht den Druck auf alternative Ergebnisquellen und lässt die Querverrechnungsgefahr zwischen den Ergebnistöpfen steigen“, kommentierte seinerzeit Lars Heermann von der Assekurata seine Studie „EKG-Check 2016“.

Wird mit dem Risikoergebnis querverrechnet, trifft dies Risikolebens- oder Berufsunfähigkeits-Versicherte. Ob und wie stark die Lebensversicherer „quergerechnet“ haben, konnte Heermann auf Basis seiner Analyse nicht sagen (VersicherungsJournal 30.11.2016).

Dieser Frage ist das VersicherungsJournal jetzt nachgegangen. Das Ergebnis: Ja, es wird bereits „querverrechnet“. Qualitative Aussagen lassen sich jedoch schlecht treffen, da viele Gesellschaften ihre Antworten sehr vorsichtig formulieren.

Kaum Mutige

Auf die Frage „Haben Sie mit Erträgen zulasten anderer Kundengruppen wie Berufsunfähigkeits- (BU-) oder Risikolebensversicherte querverrechnet?“ antwortete nur die Süddeutsche Lebensversicherung a.G. (SDK) mit einem eindeutigen „Ja“.

Verrechnet worden sei mit den anderen Gewinnquellen (Risiko- und übriges Ergebnis), „dabei wurde auch ein Teil der Erträge aus BU- und Risikotarifen ‚querverrechnet‘“, teilte die SDK mit. Alle anderen Gesellschaften schränkten ihre Aussagen mehr oder weniger stark ein.

Auch die Rheinland Lebensversicherung AG und ihre Schwestergesellschaft Credit Life AG haben nach Unternehmensangaben mit Risikoergebnissen verrechnet. Inwieweit dies aber andere Tarifgruppen als die Lebensversicherten betrifft, wird nicht erläutert.

Die Rheinland-Gruppe betont – ähnlich wie viele andere Gesellschaften bei der Umfrage: „Wir lösen Bewertungsreserven aus Kapitalanlagen nur so weit auf, wie unbedingt nötig. Andere Unternehmen lösen zur Finanzierung der ZZR nur Bewertungsreserven auf und belasten nicht das Risikoergebnis.“ Der Hintergrund: Wer viel auflöst, erzielt höhere Erträge – und hat möglicherweise jetzt keine oder nur eine kleine Ertragslücke. Diese Erträge können dann aber in späteren Jahren fehlen.

Einsatz von Eigenkapital-Mitteln

Unter Hinweis darauf, die Studie nicht zu kennen, teilte die Concordia Oeco Lebensversicherung AG allgemein mit: „Die Beteiligung unserer Versicherungsnehmer an den Erträgen nehmen wir entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vor. Dabei werden alle Verträge, auch die von Berufsunfähigkeits- und Risikolebens-Versicherten, mit ihrem jeweiligen, unterschiedlichen Anteil am Kapitalanlage-, Risiko- und übrigem Ergebnis beteiligt.“

Die Arag Lebensversicherung AG antwortete, dass mit positiven Risiko- und Kostenergebnissen sowie dem Kapitalertrag, der dem Eigenkapital zuzuordnen sei, ausgeglichen wurde. Ob und inwieweit dabei andere Kundengruppen als die Lebens- und Rentenversicherten betroffen waren, wurde nicht mitgeteilt.

Ähnlich äußerte sich die Victoria Lebensversicherung AG. Hier wird allerdings zudem daraufhin hingewiesen, dass in der Assekurata-Studie nur ein Teil, nämlich das überschussberechtigte Geschäft, erfasst worden sei. Zur Finanzierung könnten zudem auch die Ratenzuschläge für nicht jährliche Beitragszahlungen aus den Kundenbeiträgen herangezogen werden.

Nicht belastet, nicht schlechter gestellt

Die beiden Talanx-Gesellschaften HDI Lebensversicherung AG und Neue Leben Lebensversicherung AG, gaben zwar an, die Überschüsse anderer Ergebnisquellen genutzt zu haben, verweisen dabei aber auf Folgendes: „Die Risikogewinne der Berufsunfähigkeits- und Risikolebens-Versicherungen sind unverändert und wurden allen Kunden vollständig in der unverändert deklarierten Höhe zugewiesen. Somit hat es keine Schlechterstellung dieser Kundengruppen gegeben.“

Die Condor Lebensversicherungs-AG hob hervor, dass die anderen Gewinnquellen „überdurchschnittlich positiv“ seien. Insbesondere reiche bereits das übrige Ergebnis aus, um zusammen mit den Kapitalerträgen die rechnungsmäßigen Zinsen abzudecken. Der Ausgleich des Zinsergebnisses sei über das Kollektiv der Versicherten der Condor Leben erfolgt. „Berufsunfähigkeits-Versicherte werden hierbei nicht speziell belastet“, so die R+V-Tochter.

Die Huk-Coburg-Lebensversicherung-AG hat zur Finanzierung ihrer Rechnungszins-Verpflichtungen nach eigenen Angaben keine Erträge anderer Kundengruppen verrechnet. Zur Bedeckung der Lücke hätten „weitere Mittel zur Verfügung wie zum Beispiel Kapitalerträge auf das Eigenkapital“ gestanden.

Weitere Neins

Die Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG gab an, die Lücke zulasten von Kunden mit kapitalbildenden Versicherungen mit Rechnungszins oberhalb der deklarierten Gesamtverzinsung verrechnet zu haben. Berufsunfähigkeits- oder Risikoversicherte seien davon nicht betroffen gewesen.

Auch beim Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. ging die Finanzierung eigenem Bekunden zufolge nicht zulasten anderer Kundengruppen. Es wurden „auch Kapitalerträge verwendet, die nicht zu den ‚anzurechnenden Kapitalerträgen aus den Kundengeldern gemäß MindZV‘ gehören. Dazu zählen Erträge, die wir aus der Anlage des Eigenkapitals erzielen“, so eine Unternehmenssprecherin.

Bei der Barmenia Lebensversicherung a.G. haben nach eigenen Angaben „ausreichend sonstige Ergebnisquellen“ zur Verfügung gestanden, so dass „im Rahmen der Zuführung zur RfB keine Verrechnung zu Lasten bestimmter Kundengruppen erfolgt“ sei.

Mehr zugeführt

Beim Debeka Lebensversicherungs-Verein a.G. wurde „die Differenz von anzurechnenden Kapitalerträgen und den Aufwendungen für die rechnungsmäßige Verzinsung durch eine geringere Zuführung zur RfB ausgeglichen. Trotzdem wurde mehr der RfB zugeführt als nach der MindZV gefordert wird“, so ein Unternehmenssprecher.

Von der Hannoversche Lebensversicherung AG kam folgende Antwort: „Im Jahr 2015 hat sich die Hannoversche aus einer Position der Stärke bewusst entschlossen, die Zinszusatzreserve aus der RfB zu finanzieren und dafür keine Realisierungen von Bewertungsreserven vorzunehmen. Deshalb konnten zum 31. Dezember 2015 die Kapitalerträge nicht ganz die Rechnungszins-Verpflichtungen (inklusive Aufbau der Zinszusatzreserve) decken.“

Die über die Kapitalerträge hinausgehenden Zinsverpflichtungen seien aus der freien RfB gedeckt worden und dort aus den Beständen der kapitalbildenden Verträge. Risiko- und Berufsunfähigkeits-Versicherungen seien nicht belastet worden.

Die Interrisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group teilte mit, dass sich die Lücke nur eingestellt habe, weil sie freiwillig die ZZR höher dotiert habe, was in den nächsten Jahren zu einer Entlastung führen solle. Der Fehlbetrag sei mit dem Risikoergebnis der jeweiligen Bestände verrechnet worden – und nicht zulasten anderer Kundengruppen.

Der Mechanismus dahinter

Ob ein Unternehmen eine Lücke aufweist oder nicht, hängt an verschiedenen Faktoren. Ganz maßgeblich dabei sind natürlich die Größe des Bestandes hochverzinster Garantieverpflichtungen beziehungsweise der durchschnittliche Rechnungszins im Bestand und die unternehmensindividuelle Kapitalanlagestrategie.

Werden beispielsweise Bewertungsreserven aufgelöst, deren Erträge die Ergebnisse in späteren Jahren schmälern werden, entstehen jetzt keine oder kleinere Lücken. Um Defizite zu beseitigen oder gar nicht erst entstehen zu lassen, gibt es inzwischen eine Reihe von bilanziellen Maßnahmen.

Dazu gehören für die Höhe der ZZR-Berechnung beispielsweise Anpassungen der Sterbetafeln und der Ansatz der Storno- und Kapital-Wahrscheinlichkeiten (VersicherungsJournal 19.10.2015). Statt mit anderen Ergebnisquellen querzuverrechnen, können die Gesellschaften auch die Erträge einsetzen, die das Eigenkapital erwirtschaftet – die sind allerdings naturgemäß gering.

Von der Gothaer Lebensversicherung AG, der Itzehoer Lebensversicherungs-AG, der Mecklenburgischen Lebensversicherungs-AG und der Öffentlichen Lebensversicherungs-Anstalt Oldenburg gab es keine Antworten.

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