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Wenn die Lebensversicherung verkauft werden soll

11.5.2009 (€) – Nicht in jedem Fall müssen Arbeitssuchende zuerst ihre Lebensversicherungen auflösen und verwerten, bevor sie Anspruch auf Hartz IV-Leistungen bekommen. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts.

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