11.8.2015 (€) – In Folge 34 der VersicherungsJournal-Serie „Testen Sie Ihr Versicherungswissen“ geht es um einen Kunden, Spediteur Meier, der überlegt, ob er seine Fahrzeugflotte nicht umfassender und günstiger anderweitig versichern kann. Bei einigen Mitbewerbern sind ihm unter anderem die europaweit geltende Kfz-Haftpflicht aufgefallen und niedrige Prämien für Sattelzüge.

- (Bild: Fotolia/Nikolae)
In dieser Folge der VersicherungsJournal-Serie zum Versicherungsfachwissen wird eine Aufgabe aus dem Bereich „Vermögensversicherungen für private und gewerbliche Kunden – Produktmanagement“ behandelt. Die Antworten auf die offizielle Prüfungsfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags e.V. (DIHK) müssen angehende Fachwirte für Versicherungen und Finanzen beherrschen.
Beratungssituation – rund um den Fuhrpark
Die Spedition Meier hat einen Fuhrpark von drei Pkw, 35 Sattelzugmaschinen und 38 Tankaufliegern. Das Unternehmen hat sich auf Gefahrguttransporte spezialisiert. Insgesamt sind 85 Personen im Betrieb beschäftigt.
Sie sind Mitarbeiter der Proximus Versicherung AG. Die Geschäftsleitung der Spedition Meier bittet Sie, ihr bezüglich ihres Fuhrparkes einige Informationen zukommen zu lassen.
Aufgabe: Über Kalkulation und Auslandsdeckung informieren
Der Prokurist der Firma hat mehrere Angebote von Versicherern eingeholt und festgestellt, dass das Thema der Gefahrguttransporte nicht durch jeden Versicherer angeboten wird.
a) Erläutern Sie der Geschäftsleitung, unter welchen Voraussetzungen ein Versicherer auch ein nicht gewünschtes Risiko zeichnen muss.
b) Bei dem Gespräch kommt es auch zu der Frage, worin der Unterschied zwischen dem Flottenmodell mit Schadenfreiheitsrabatt-Einstufung und dem Stückprämienmodell besteht. Beschreiben Sie dem Kunden die beiden Modelle und geben Sie je einen Vorteil an.
c) Da sich der Kunde in seinem Geschäftsbereich immer öfter über die Grenzen Deutschlands hinaus bewegt, fragt er bei Ihnen an, was hier in Bezug auf die Flottenversicherung außerhalb von Deutschland zu beachten ist. Erläutern Sie dem Kunden die geografischen Grenzen des Versicherungsschutzes sowie auch die Höhe des Versicherungsschutzes in Bezug auf die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Lösung
| Aufgabe | Lösung |
|---|---|
| Quelle: Schriftliche Prüfung zum „Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen“, Frühjahr 2013, Handlungsbereich „Vermögensversicherungen für private und gewerbliche Kunden – Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte“. © DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung – Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH, Bonn. Die komplette Prüfung ist abgedruckt in „Aufgaben/ Lösungsvorschläge“. | |
| a) | Da es sich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung um eine Pflichtversicherung handelt, muss der Versicherer, wenn keine Ausnahmen bezüglich des Kontrahierungszwanges vorliegen, die nach dem Pflichtversicherungs-Gesetz vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung im Rahmen der gesetzlichen Mindestdeckungssummen annehmen. |
| b) | Bei der Einstufung der Kfz-Flotte nach den Schadenfreiheitsrabatt-Stufen wird für jedes ziehende Fahrzeug die individuell erfahrene Einstufung übernommen. Die Tankauflieger und Anhänger bleiben durchgehend bei 100 Prozent Bei diesem Modell besteht der Vorteil, dass durch eventuelle hohe erfahrene Schadenfreiheitsstufen die Beiträge sehr günstig sein können. Bei dem Stückprämienmodell werden alle Fahrzeuge in Fahrzeuggruppen eingeteilt. Der Vorteil ist hier, dass nicht ein Einzelschaden zur Beitragserhöhung (beziehungsweise Rückstufung) führen muss, sondern hier ist der Schadenverlauf des gesamten Fuhrparkes relevant. |
| c) | Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung wie auch in den Kaskoversicherungen Versicherungsschutz in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssummen, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrages. |
Frühere Beiträge aus dieser Artikelserie finden sich im Archiv des VersicherungsJournals unter diesem Link.




