22.1.2010 – Den Stress mit grober Fahrlässigkeit in der Vollkaskoversicherung muss der Versicherungsnehmer nicht haben.
Er kann eine bessere Deckung wählen, die auch bei grober Fahrlässigkeit zu 100 Prozent leistet. Geiz ist nicht immer geil.
Dr. Henrik Seifert, Versicherungsmakler
zum Artikel: „Erste Entscheidung zum neuen VVG”.




