31.7.2009 – Würde denn die für diesen Fall zuständige Berufsgenossenschaft zahlen? Wahrscheinlich, vielleicht aber auch nicht...
Aber im Zweifelsfall entspricht die Erwerbsunfähigkeits-Rente der Versicherten 250 Euro Unfallrente. Reicht ja zum Leben...
Wie gut, dass hier eine bedarfsgerechte Beratung durchgeführt wurde.
Yann Eggert
zum Artikel: „Wenn die Seele beim Unfall einen Schaden erleidet”.




