Vorzüge bedarfsgerechter Beratung

31.7.2009 – Würde denn die für diesen Fall zuständige Berufsgenossenschaft zahlen? Wahrscheinlich, vielleicht aber auch nicht...

Aber im Zweifelsfall entspricht die Erwerbsunfähigkeits-Rente der Versicherten 250 Euro Unfallrente. Reicht ja zum Leben...

Wie gut, dass hier eine bedarfsgerechte Beratung durchgeführt wurde.

Yann Eggert

yann.eggert@peconinvest.de

zum Artikel: „Wenn die Seele beim Unfall einen Schaden erleidet”.

Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen
Schlagwörter zu diesem Artikel
Weitere Artikel der Ausgabe vom 31.7.2009
Weitere Leserbriefe