23.4.2010 – Interessant finde ich, dass ein Tarif mit einem Preis-Leistungsverzeichnis auf Platz 1 gekommen ist und dabei nur der 90 Prozent Erstattungssatz pauschal zur Erstattungsberechnung herangezogen wurde.
Die HanseMerkur hat in den Tarife EZ und EZT ein Leistungsverzeichnis, und kürzt dadurch unter Umständen die Erstattung bei Material- und Laborkosten (versteckter Selbstbehalt). Wenn man sich jetzt die Beispielrechnung mit dem Inlay ansieht, nennt Finanztest Material- und Laborkosten in Höhe von 260 Euro für ein dreiflächiges Keramik Inlay. Die Gesamtkosten inklusive GKV-Leistung betragen 500 Euro, der von Finanztest berechnete Erstattungsbetrag ist 410 Euro + 40 Euro GKV-Leistung = 90 Prozent des Rechnungsbetrages.
Im Leistungsverzeichnis wird ein erstattungsfähiger Höchstbetrag für ein dreiflächiges Keramikinlay in Höhe von 131,82 Euro benannt. Die Gesamterstattung des Tarifs dürfte somit deutlich unter den von Finanztest berechneten 410 Euro liegen.
Nach Rücksprache mit Finanztest wurde auch bestätigt, dass die Leistungsverzeichnisse nicht berücksichtigt wurden – dies halte ich für sehr bedenklich, da sich auch die Verzeichnisse zum Teil deutlich unterscheiden. Die BBK zum Beispiel erstattet für ein dreiflächiges Keramikinlay maximal 224,30 Euro in Ihrem ZahnPremium Tarif.
Generell ist ein Leistungsverzeichnis nach meiner Einschätzung meist eine versteckte und schlecht zu kalkulierende Selbstbeteiligung im Tarif.
Thomas Jäger
thomas.jaeger@fairsicherungsladen.com
zum Artikel: „Die besten Zahnzusatz-Versicherungen”.




