Verantwortungsvoller Umgang mit Kundengeldern

1.9.2009 – Der Einschätzung des Herrn Schramm muss ich leider widersprechen. Das Kollektiv setzt sich aus der Gesamtheit aller Versicherten in diesem Tarif zusammen, denen bei Vertragsabschluss anhand von Beispielrechnungen eine mögliche Rente „vorgetäuscht“ wurde.

Dem Versicherer war im vorliegenden Fall bekannt, dass die von ihm noch verwendeten Sterbetafeln zu einem anderen Ergebnis führen werden, als dem Interessenten vor Vertragsabschluss mitgeteilt wurde. Der BGH will in derartigen Fällen den Verbraucher vor – für ihn nicht offensichtlich – kurze Zeit nach Vertragsabschluss eintretenden Verlusten schützen.

Dem Versicherer wird jedenfalls unterstellt, dass er zum Zeitpunkt des Abschlusses wusste, wie sich die verwendete Sterbetafel auswirken wird. Dem kollektiven Versicherungsgedanken wird kein Strich durch die Rechnung gemacht, sondern der verantwortungsbewusste Umgang mit Kundengeldern wird dem Versicherer auferlegt. Das ist Verbraucherschutz.

Peter Sammer

peter.sammer@kanzlei-sammer.de

zum Artikel: „Bei Versicherungsvereinen kommt kein Aktionär auf”.

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Unachtsame Klauselformulierung

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