Urteil zu Alkohol am Steuer nach neuem VVG
15.6.2011 (€) - Ein Autofahrer hatte betrunken einen Unfall verursacht. Der Vollkaskoversicherer verweigerte die Leistung, der Kunde berief sich dagegen auf die neuen VVG-Regeln und war nur mit einer Kürzung einverstanden. Wie das Landgericht Oldenburg entschieden hat.
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