Universa: BU-Neuauflage mit Blick auf junge Zielgruppen

17.2.2017 (€) – Die Universa Lebensversicherung hat ihre Berufsunfähigkeits-Versicherung weiter ausgebaut. Der Schutz weist in der neuen Version eine Arbeitsunfähigkeits-Klausel aus, die rückwirkend zum Beginn der Arbeitsunfähigkeit und für bis zu 24 Monate leistet. Es werden weiterhin Schüler versichert. Bei Studenten wird auf eine abstrakte Verweisung verzichtet. Zudem greift eine neue Berufsgruppeneinstufung. Ein Gastbeitrag von Makler Philip Wenzel.

Charles Darwin zufolge hat nicht der Stärkste die besten Überlebenschancen, sondern der am besten Angepasste.

Philip Wenzel (Bild: Köhler)
Philip Wenzel (Bild: Köhler)

Der Schwanzlurch Axolotl beispielsweise, der es zu einer literarischen Berühmtheit brachte, hat seine Nische dort gefunden, wo sich stärkere, größere, schnellere Tiere nicht wohlfühlen.

Auch in der Versicherungsbranche besiedeln kleinere Gesellschaften Spezialsparten, die den Big Playern nicht attraktiv genug erscheinen.

Knackpunkt risikoreiche Berufsgruppen

Und in der Berufsunfähigkeits- (BU-) Versicherung im Speziellen verabschieden sich die Versicherer reihenweise von risikoreichen Berufsgruppen.

Im Laufe des letzten Jahres war zu beobachten, dass kaum noch ein Versicherer bereit ist, Schüler zu versichern, ohne bei Berufseintritt den dann ergriffenen Beruf als neue Berechnungsgrundlage für die Prämie heranzuziehen.

Und von den Gesellschaften, die dieses Risiko auch weiterhin voll tragen, gibt es einige, die Schüler in mehrere Berufsgruppen, je nach Schulart und Jahrgangsstufe, unterteilen.

Neuer Universa-Tarif mit ausführlicher Schüler-Definition

Da ist es tatsächlich eine Erwähnung wert, dass die Universa Lebensversicherung a.G. auch bei der neu aufgelegten selbstständigen Berufsunfähigkeits-Versicherung (SBU) (VersicherungsJournal 6.2.2017) Schüler versichert, auf eine erneute Risikoprüfung bei Berufseintritt verzichtet und dabei nur in zwei Berufsgruppen aufteilt.

Bemerkenswert ist auch die ausführliche Definition der Berufsunfähigkeit bei Schülern und des dazugehörigen Leistungsauslösers in den Bedingungen.

Wie wichtig der Berufsunfähigkeits-Schutz tatsächlich schon für einen Schüler ist, sei dahingestellt. Ebenso die Frage, ob der größere Vorteil nicht doch eher darin besteht, dass sich der Kunde eine günstige Berufsgruppe, ein geringes Eintrittsalter und einen vermutlich besseren Gesundheitszustand sichert. Nach beiden Sichtweisen ist es aber begrüßenswert, dass die Universa bereit ist, dieses Risiko voll zu zeichnen.

Anteilige Zahlung im ersten Monat

Das Bedingungswerk des Tarifs ist allgemein betrachtet gut lesbar. Allein dass darin einige Punkte wiederholt aufgezählt werden, wie zum Beispiel die konkrete Verweisung oder der fingierte Prognosezeitraum, fällt negativ auf. Derlei soll wohl für mehr Rechtssicherheit in den AVB sorgen.

Positiv ist wiederum anzumerken, dass der Tarif in vielen Details sehr kundenfreundlich gestaltet wurde. Die Leistung beginnt beispielsweise vom ersten Tag der Berufsunfähigkeit an. Bei den allermeisten Mitbewerbern wird auf den Monatsersten des Folgemonats als Eintritt der BU verwiesen. Letztere Methode dürfte in der Abrechnung deutlich einfacher zu handhaben sein.

Die Universa zahlt im ersten Monat anteilig. Ebenso muss der Kunde die Prämienzahlung auch anteilig wieder aufnehmen, wenn die Voraussetzungen für die Leistung mitten im Monat entfallen.

Ebenfalls kundenfreundlich ist die Klarstellung, dass auch bei einem dauerhaften Ausscheiden aus dem Berufsleben immer auf den zuletzt ausgeübten Beruf abgestellt wird. Und bei Studenten, die bereits die Hälfte der Regelstudienzeit erfüllt haben, wird bei der konkreten Verweisung auf den Lebensstandard abgestellt, der in einem Beruf erreicht wird, welcher für gewöhnlich nach dem abgeschlossenen Studium ergriffen wird.

AU-Klausel wurde integriert

Auch die neue SBU verfügt nun über eine sogenannte Arbeitsunfähigkeits-Klausel, die Leistung schon bei Krankschreibung verspricht. Diese kann sich allerdings mit den besten am Markt messen, da sie bis zu 24 Monate leistet und auf eine gleichzeitige Beantragung der Leistung wegen Berufsunfähigkeit verzichtet.

Der Versicherer könnte die Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit jedoch als befristetes Anerkenntnis interpretieren, weshalb mit Ablauf wieder der Versicherte in der Beweislast stünde, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Es empfiehlt sich daher, sofern die Wahrscheinlichkeit besteht, dass tatsächlich schon eine BU vorliegt, diese auch möglichst schnell zu beantragen. Denn eine rückwirkende Beweisführung ist meist anspruchsvoller.

Interessant ist, dass klargestellt wird, dass – soweit der Nachweis auf § 5 EntFG oder für privat Versicherte auf § 74 SGB V Bezug nimmt – die am 1. Januar 2017 geltende Fassung gemeint ist. Positiv gesehen, herrscht so Klarheit für den Kunden. Selbst wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Krankschreibung sich zukünftig erschweren sollten, gilt die einfachere Fassung.

Aber anders betrachtet stellt sich die Frage, wie der Nachweis gemäß einer veralteten Fassung in der Praxis dann überhaupt zu führen sei.

Zeitraum zur Beantragung

Der Antrag auf Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit ist innerhalb des Zeitraums zu stellen, in dem die AU auch vorliegt. Das erscheint auf den ersten Blick naheliegend, kann sich aber für manchen Kunden als nachteilig erweisen.

Bei psychischen Erkrankungen, aber auch bei einer anstrengenden Rehabilitation, kann es schließlich durchaus vorkommen, dass der Versicherte zunächst seine Gesundung im Fokus hat. In diesem Fall würde er sich erst nach Erreichen dieses Zieles mit Versicherungsanträgen beschäftigen wollen oder können.

Für alle Experten aufschlussreich liest sich der Hinweis, dass die Beantragung der Leistung wegen BU im Anschluss an die AU-Leistung nicht automatisch einen Anspruch bewirkt. Dieser Hinweis könnte rein klarstellenden Charakter haben. Aber vielleicht ahnt der Versicherer bereits, dass der Übergang zur BU-Leistung nach Ablauf der AU-Leistungsdauer wahrscheinlich noch die Gerichte beschäftigen wird.

Gute Alternative am Markt

Unterm Strich betrachtet ist die neue SBU der Universa bedingungsgemäß eine gute Alternative zu den etablierten Playern am Markt. Besonders bei Schülern dürfte sie sich als Lösung in den Vordergrund spielen.

Der 37-jährige Bürokaufmann zahlt für 1.000 Euro Rente bis zum Endalter 67 bei 2,5 Prozent Leistungsdynamik 96,73 Euro (brutto 138,18 Euro) im Monat. Der Mechatroniker zahlt 133,43 Euro (brutto 190,62 Euro) bis Endalter 65.

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