3.4.2012 (€) – Der GDV tritt einer Darstellung entgegen, Demenzerkrankungen seien gegenüber dem Privathaftpflicht-Versicherer meldepflichtig – und erläutert, wie für einen Demenzkranken aus der Privathaftpflicht- im Schadenfall eine Rechtsschutz-Versicherung werden kann.
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