Streit um verheimlichte Gefahrerhöhung

17.6.2010 (€) - Ein Gastronom hatte seinem Einbruchdiebstahl-Versicherer Schutzgeld-Erpressungsversuche nicht angezeigt. Als dieser nach mehreren Schäden davon erfuhr, trat er vom Vertrag zurück und verweigerte weitere Leistungen. Der Fall ging bis zum Bundesgerichtshof.

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