Streit um Krankentagegeld-Versicherung

17.4.2013 (€) - Das Frankfurter Oberlandesgericht hat sich mit der Frage befasst, ob Renten, die durch ein Versorgungswerk gezahlt werden, im Sinne der Bedingungen für eine Krankentagegeld-Versicherung genauso zu werten sind wie Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

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