23.10.2009 – Grundsätzlich muss man es begrüßen und anerkennen, wenn der „Bedarf nach Wahlleistungen als abhängig von den individuellen Wünschen“ eingeschätzt wird. Das ist bei Finanztest ja nicht immer so gewesen.
Trotzdem werden nicht alle Informationen, die der Verbraucher für eine Entscheidung benötigt, geliefert. Wird der Kunde nach einem lebensbedrohlichen Herzinfarkt in einer gemischte Anstalt behandelt, weil eben nur dort wegen der räumlichen Nähe sein Leben zu retten war, wird er von der HUK und elf weiteren Gesellschaften aus der Finanztest-Liste eventuell nette Genesungswünsche bekommen, aber leider keine Kostenerstattung.
Weder Finanztest noch Versicherer haften dem Beispielkunden gegenüber für die „Unterschlagung“ dieser Information. Kompetenz und Sorgfalt folgen eben der persönlichen Haftung des Beraters.
Keine persönliche Haftung – keine kompetente Sorgfalt. Die gibt es bis auf weiteres wohl nur bei Versicherungsberatern und Versicherungsmaklern. Komischerweise übrigens ganz unabhängig von der Art der Bezahlung.
Michael E. Wild
zum Artikel: „Die besten Zusatzversicherungen fürs Krankenhaus”.




