Pflegetagegeld: Teure Beitragsbefreiung

15.9.2015 (€) – Auch in niedrigeren Pflegestufen einen höheren Pflegetagesgeldsatz abzusichern, ist nach Berechnungen der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV) für die Kunden günstiger als weitgehende Beitragsbefreiungen. Die von Verbraucherschützern und Tarifvergleichern empfohlenen Befreiungen im Pflegefall seien nur „vordergründig vorteilhaft“ und stellten ein „erhebliches“ Beitragsrisiko für den Kunden dar, heißt es in der Verbandszeitschrift „Aktuar Aktuell“.

Beitragsbefreiungen im Pflegefall können je nach Ausgestaltung dieses Leistungsmerkmals dazu führen, dass der Pflegegeld-Tarif im Alter nicht mehr finanzierbar ist, warnt die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) in der aktuellen Ausgabe 30 ihrer Verbandszeitschrift „Aktuar Aktuell“.

Zwei Euro lösen das Problem

Werden bereits für die Pflegestufen l und 0 Beitragsbefreiungen im Pflegefall vereinbart, birgt dies nach Berechnungen der Aktuare ein „erhebliches“ Beitragsrisiko für den Kunden.

Günstiger sei es, wenn gleich zu Vertragsbeginn ein höherer Tagessatz für die niedrigen Pflegestufen versichert werde, der im Pflegefall den benötigten Beitrag finanziere. In einem Rechenbeispiel zeigt die Standesvereinigung, dass bereits Beträge von zwei Euro zusätzlichem Tagesgeld in den Stufen l und 0 ausreichten.

Problem verschärft sich

Die Pflege-Wahrscheinlichkeit beträgt ab dem Alter 75 Jahre mehr als zehn Prozent und steigt bis Alter 90 auf etwa die Hälfte – nur ein kleiner Teil davon sei aber der Pflegestufe lll zuzuordnen, so die Aktuare.

Reiche für die Beitragsbefreiung schon eine eingeschränkte Alltagskompetenz (Stufe 0), zahlten im hohen Alter nicht einmal mehr die Hälfte der Versicherten Beiträge.

Bild: Deutsche Aktuarvereinigung, Screenshot „Aktuar Aktuell Ausgabe 30“
Bild: Deutsche Aktuarvereinigung, Screenshot „Aktuar Aktuell“, Ausgabe 30

Die Folge: Die notwendigen Beiträge werden auf immer weniger Beitragszahler verteilt. Dies könne zu einer regelrechten Anpassungsspirale führen, bei der gesunde Personen mit geringerem Pflegefallrisiko den Tarif verließen. Das wiederum erhöhe die Pflege-Wahrscheinlichkeit in diesem Tarif und verteure die Beiträge, weshalb weitere Personen den Tarif verließen.

Die Konsequenz dieses von einigen Verbraucherschutz-Zeitschriften und Tarifvergleichern empfohlenen Leistungsmerkmals sei, dass der Versicherungsschutz im Alter dann nicht mehr finanzierbar sein, wenn der Bedarf am größten ist.

Doppelt so hoch

In der Verbandszeitschrift sind die Beitragsauswirkungen bei einer Erhöhung der Pflege-Wahrscheinlichkeit um zwei Prozent alle zehn Jahre untersucht worden. Dabei zeigt sich, dass sich die Beiträge der Tarife mit einer Beitragsbefreiung ab Stufe l beziehungsweise 0 gegenüber denen ohne dieses Leistungsmerkmal innerhalb von 40 Jahren mehr als verdoppeln müssen.

Bild: Deutsche Aktuarvereinigung, Screenshot „Aktuar Aktuell Ausgabe 30“
Bild: Deutsche Aktuarvereinigung, Screenshot „Aktuar Aktuell“, Ausgabe 30

Der überproportionale Beitragsanstieg rührt unter anderem daher, dass die Steigerung der Pflege-Wahrscheinlichkeit so wirkt wie eine Mehrleistung, für die der Kunde aber keine Alterungsrückstellung angesammelt hat. Daher muss er diese Mehrleistung jeweils zum erreichten Alter hinzukaufen.

Auch Änderungen des Rechnungszinses und die Lebenserwartung schlagen bei Beitragsbefreiungen in den niedrigen Stufen deutlich ausgeprägter durch als in Tarifen ohne dieses Leistungsmerkmal beziehungsweise mit einer Beitragsbefreiung erst ab Stufe III.

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