8.4.2010 – Ein sehr wichtiges Urteil, wie ich finde! Hochinteressant wäre natürlich zu erfahren, um welche Art der Zusage es sich im konkreten Fall gehandelt hat und was unter Haftungsaspekten unter einer „reinen Beitragszusage“ zu verstehen ist:
War die genannte Pensionskasse als „Beitragszusage mit Mindestleistung“ konzipiert, und hätte die Regelung als „Beitragsorientierte Leistungszusage“ (BOLZ) das Problem geheilt? Oder ist auch die BOLZ schon problematisch geworden?
Michael Schulte
zum Artikel: „Streit um gekürzte Betriebsrente”.




