27.9.2017 (€) – Das Infinma Institut hat 30 in Deutschland angebotene Tarife von zehn Gesellschaften mit einem Zertifikat ausgezeichnet, weil deren Erwerbsunfähigkeits-Versicherungstarife in insgesamt 17 unterschiedlichen Qualitätskriterien durchgängig mindestens den Marktstandard erfüllen oder ihn übertreffen.
„Wir können bereits seit einiger Zeit feststellen, dass die Lebensversicherer der Absicherung der Erwerbsunfähigkeit [EU] wieder größere Aufmerksamkeit widmen. Das zeigen die Produkteinführungen und -neuerungen der letzten Jahre.“ Mit diesen Worten lässt sich Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer der Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, anlässlich des aktuellen Updates der Untersuchung „Marktstandards in der EU – Stand 09/2017“ zitieren.
Seiner Ansicht nach zeige gerade die aktuelle Diskussion in der Öffentlichkeit um die wirksame Absicherung des Arbeitskraftrisikos die Bedeutung von qualitativ hochwertigen Lösungen neben der Berufsunfähigkeits- (BU-) Versicherung.
Während einerseits der BU-Schutz für viele Berufsgruppen mittlerweile fast unerschwinglich geworden sei, könnten andererseits viele Menschen aufgrund Alter, Berufstätigkeit und ihrer gesundheitlichen Verhältnisse keine angemessene BU-Absicherung mehr erhalten. „Vor diesem Hintergrund wird die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung marktweit zukünftig deutlich an Bedeutung gewinnen“, zeigt sich Schulz überzeugt.
Kein Rating
Die Analyse von Infinma basiert auf der reinen Bedingungsbewertung von insgesamt 17 selbst gewählten „Qualitätskriterien“. Hierzu gehören
- Prognosezeitraum,
- rückwirkende Leistung,
- Spezifikation der Erwerbstätigkeit,
- Arbeitsumfang,
- EU aufgrund von Pflegebedürftigkeit,
- Leistungszeitpunkt,
- Meldefristen,
- Beitragsstundung,
- zeitlich befristetes Anerkenntnis,
- Kostenübernahme bei Auslandsaufenthalt,
- Geltungsbereich,
- Mitwirkungspflichten Gesundheit,
- Mitwirkungspflichten Beruf,
- Einmalzahlungen,
- Nachversicherung ohne Anlass,
- Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten und
- BU-Umtausch-Option.
Die Infinma-Analysten weisen ausdrücklich darauf hin, dass aus diesen Kriterien kein Rating erstellt wird, „da wir auf dem Standpunkt stehen, dass sich die einzelnen Bedingungsbestandteile nicht gegeneinander ‚aufrechnen‘ lassen“.
Deshalb werde auch keine Bewertung in Form von Punkten vorgenommen, sondern vielmehr für die einzelnen Kriterien dargelegt, ob der Anbieter eine Regelung getroffen hat, die besser oder schlechter als der Marktstandard ist.
„Der Marktstandard wird für uns durch die Regelung definiert, die in den betrachteten Bedingungswerken am häufigsten verwendet wird“, stellt das Institut zur Methodik heraus.
Knackpunkt „Meldefristen“
Beim Kriterium „Prognosezeitraum“ erfüllen mehr als zwei Drittel der Produkte den Marktstandard (Leistungsausprägung: „Prognosezeitraum: voraussichtlich mindestens sechs Monate“).
Andererseits leistet fast jeder vierte Tarif erst dann, wenn die versicherte Person nach ärztlicher Prognose über einen Zeitraum von „voraussichtlich dauernd oder mindestens drei Jahre“ oder sogar „dauernd“ nicht in der Lage sein wird, ihre Tätigkeit auszuüben.
Während beim Kriterium „Überbrücken von Zahlungsschwierigkeiten“ 54 Tarife den Marktstandard („es wird keine Stundung angeboten“) überfüllen und eine Stundung bestenfalls „von bis zu 24 Monaten (Elternzeit 36 Monate)“ vorsehen, bleiben in Sachen „Meldefristen“ 33 Produkte hinter dem Marktstandard („kein Hinweis auf eine Meldefrist“) zurück.
Zertifikat für 30 in Deutschland angebotene Tarife
Im Rahmen des aktuellen Updates der Untersuchung hat Infinma insgesamt 83 in Deutschland und Österreich angebotene Tarife (selbstständige EU-Policen und Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen) von 30 Gesellschaften untersucht. Hinsichtlich der Marktstandards wurde nicht nach möglicherweise voneinander abweichenden Standards in den beiden Ländern unterschieden.
35 Tarife von zwölf Anbietern wurden zertifiziert – diese erfüllen also in allen oben aufgeführten Kriterien mindestens den Marktstandard oder übertreffen diesen sogar. In der Liste der zertifizierten Produkte sind auch folgende 30 in Deutschland angebotenen Tarife von neun Versicherern und einem Konsortium (Metallrente) aufgeführt:
- Allianz Lebensversicherungs-AG („SEU Schüler“, Stand 12/2016),
- Continentale Lebensversicherung a.G. („PEU“, „PEUS“, „PEUZB“ und „PEUZR“ sowie „PEU DV“ – Stand jeweils 01/2017),
- Dialog Lebensversicherungs-AG („SEU protect“ und „EUZ“ – Stand jeweils 07/2017),
- Ergo Direkt Lebensversicherung AG („SEU Q26“ – Stand 06/2015),
- Europa Lebensversicherung AG („E-EU“, „E-SEU“ – Stand jeweils 01/2017),
- HDI Lebensversicherung AG („SEU EGO Basic“, „SEU EGO Basic DV“ – Stand jeweils 01/2017),
- Iduna Vereinigte Lebensversicherung a.G. („Flexi Job SI Kombinierte Premium BEUV“, „Flexi Job Kombinierte PBEUZ“ – Stand jeweils 01/2016),
- Inter Lebensversicherung AG („SEU (3 Stunden)“ – Stand 01/2015),
- Metallrente GmbH („EMI Plus care“, „EMI Plus Basis care“, „EMI Plus“, „EMI Plus Basis“, „EMI Smart care“, „EMI Smart“, „EMI Smart Basis” (Stand jeweils 01/2017) sowie „EMI Smart Basis care“ – Stand 07/2015),
- Stuttgarter Lebensversicherung a.G. („EUV Plus“ (Stand 07/2017) und „EUZ B Plus“ – Stand 01/2017),
- Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. („SEU“, „EUZ“ und „EUZ Basis“ – Stand jeweils 01/2017),
- Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG („SEU“ (mit zeitlich befristeter Leistung bei BU) – Stand 01/2017).
Eine Übersicht über die einzelnen Marktstandards und die jeweiligen Ausprägungen bei den untersuchten Tarifen steht unter diesem Link als PDF-Dokument zum Download bereit.





